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Der Büroalltag erlaubt hier und da immer wieder einen musikalischen Ausflug, wenn es darum geht, nachzusehen, wie der ein oder andere Musiktitel klingt, der abgemahnt wird. Aktuell ist es die Kanzlei Waldorf Frommer, welche durch die Abmahnung der Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum -MGMTCongratulations - dazu bewegte, den Titel bei "Youtube" einzugeben und reinzuhören. Die weitere Suche über Wikipedia führte zu dem merkwürdigen Eintrag, welcher folgend ztiert wird: Das nächste Album mit dem Titel „Congratulations“ wurde am 9. April 2010 veröffentlicht. Bereits am 22. März 2010 hatte die Band das komplette Album als kostenlosen Stream auf ihrer Website bereitgestellt, nachdem das Album in verschiedenen Tauschbörsen aufgetaucht war. Dieses Album wurde von der Kritik größtenteils sehr wohlwollend aufgenommen, die Zeitschrift Musikexpress kührte "Congratulations" sogar zu ihrem Album des Jahres." Der Wikipediaartikel bezieht sich auf folgenden Beitrag: Link. Für solch eine faire Band sollte es doch Solidarplattenkäufe geben.
Doch das hilft dem Empfänger einer Abmahung wegen Filesharing nicht weiter und ich möchte mit dem kurzen Exkurs nur darauf hinweisen, dass es hier und da doch legale Möglichkeiten gibt, an das begehrte Musikstück zu kommen. Für alle anderen, die sich mit dem Vorwurf der Kanzlei Waldorf Frommer konfrontiert sehen, gilt es grundlegende Dinge zu beachten. Wenn Sie dem Link folgen, erhalten Sie weitreichende Informationen zu dem Thema: Abmahnung Waldorf Frommer.
Wem das alles zu viel zu lesen ist, der kann sich direkt an die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte wenden. Ich biete Abgemahnten aus ganz Deutschland folgenden Service:
Ich freue mich über Ihren Anruf.
Ihr Dr. Alexander Wachs