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Derzeit mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer das am 1. Januar 2010 veröffentlichte Muiskwerk - Kesha Animal - ab und fordert in dieser Abmahnung wegen Filesharing die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages, der sich aus Anwaltskosten und Schadensersatz zusammensetzt. Dem möglichen Einwand, dass vielleicht nicht der Anschlussinhaber sondern ein Dritter die Urheberrechtsverletzung begangen haben könnte, entgegnet die Kanzlei Waldorf Frommer mit der Ausführung, dass es auch keine Rolle spiele, ob der Abgemahnte persönlich oder eine andere Person aus der Sphäre - mit oder ohne das Einverständnis - über den Internetanschluss Repertoire der Mandantschaft zum Donwload angeboten habe. So weit könnte man den Ausführungen der Kanzlei Waldorf Frommer zustimmen. Weiterhin gilt jedoch, dass es nach der aktuellen Rechtsprechung nicht entscheidend darauf ankommt, dass der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung auch selber begangen hat. Der Anschlussinhaber kann auch in Anspruch genommen werden, wenn etwa seine Kinder eine Tauschbörse genutzt haben und der Anschlussinhaber seinen Überwachungspflichten über den Anschluss nicht nachgekommen ist. Dies wird auch als Störerhaftung bezeichnet. Der Anschlussinhaber ist in solchen Fällen aber nur zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und zur Zahlung der Anwaltskosten verpflichtet und nicht zur Zahlung des Schadensersatzes. In Details ist hier noch vieles umstritten, so dass dringend geraten wird, sich anwaltlich beraten zu lassen. Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet folgenden Service im Falle einer Abmahnung:
1. Kostenlose, telefonische Ersteinschätzung (Auch ohne Mandatserteilung)
2. Sofortige Reaktion nach Mandatserteilung möglich
3. Ortstermine nicht nötig
4. Kommunikation über E-Mail möglich
5. Rückrufanfragen möglich (Wir rufen an, wenn Sie Zeit haben)
6. Außergerichtliche Verteidigung für einen festen Pauschalbetrag
Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.
Ihr Dr. Alexander Wachs