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Beiträge nach Kanzleien

Abmahnung Waldorf Frommer - Ironclad - Universum Film GmbH

Wegen der Urheberrechtsverletzung an dem Film Ironclad mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer Internetanschlussinhaber ab. Von dem Betroffenen werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages gefordert. Dem Abgemanten wird vorgeworfen, den streitgegenständlichen Film Ironclad heruntegeladen und zeitgleich zum Download angeboten zu haben.

Nach dem Erhalt solch einer Waldorf Frommer Abmahnung können Sie es so machen wie die Ritter in dem Film Ironclad und die Burg halten, oder aufgeben. In dem Fall eine Abmahnung wird der Mittelweg wohl das Beste sein. Das heisst, es wird eine Unterlassungserklärung abgegeben, der geforderte Betrag hinsichtlich seiner Angemessenheit geprüft und ggf gemindert. Sie sollten in keinem Fall die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung abgeben. Es steht jedem Abgemahnte frei, und davon sollten Sie im Fall der Rechtsverletzung an dem Film Ironclad auch Gebrauch machen, eine veränderte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese ist im Optimalfall von einem Anwalt verfasst, der regelmäßig mit Abmahnfällen zu tun hat.

Wir bieten Ihnen eine kostenlose, telefonisch Ersteinschätzung im Fall der Waldorf Frommer Abmahnung sowie eine Vertretung für einen festen Pauschalbetrag. Wenn Sie diesen kennen und Ihre Chancen und Risiken ausgelotete sind, können Sie für sich entscheiden was das Beste im Fall e der Waldorf Frommer Abmahnung ist.

Halten Sie in jedem Fall die in der Abmahnung gesetzten Fristen ein. Binnen derer muss in jedem Fall eine Unterlassungserklärung, sollte die Rechtsverletzung wirklich stattgefunden haben, bei der Kanzlei vorliegen. Zahlen Sie nicht ungeprüft die geforderte Summe. Die Praxis hat gezeigt, dass die in den Abmahnungen geforderten Beträge oft zu hoch angesetzt sind.

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte hilft Ihnen, wenn Sie eine Waldorf Frommer Abmahnung wegen der Rechtsverletzung an dem Film - Ironclad - erhalten haben. Bei uns steht die individuelle Beratung im Vordergrund, wir sind 6 Tage die Woche unter der Rufnummer 040 411 88 15 70 für Rückfragen erreichbar. Sie erreichen uns

Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 19:30 Uhr und Samstag von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

Das erste telefonische Gespräch, in dem wir Kosten und Risiken mit Ihnen besprechen, ist für Sie kostenlos. Dieses Gespräch wird ihnen regelmäßig aber schon helfen, die ganze Angelegenheit deutlich ruhiger zu sehen. Falls Sie sich danach von uns vertreten lassen wollen, vertrauen Sie auf unsere schnellen Reaktionszeiten. Im Notfall können wir in wenigen Stunden reagieren. Wir freuen uns von Ihnen zu hören.

Ihr Dr. Alexander Wachs

Gerne können Sie zu der Abmahnung Ihre Meinung in dem Blog hinterlassen.