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Der Illusion of Safety geben sich alle hin, die meinen, dass Filesharing im anonymen Internet unerkannt bleibt. So auch in dem Fall des Musikwerkes - The Hoosiers The Illusion of Safety -, welches im Auftrag der Sony Music Germany Entertainment GmbH hinsichtlich der unerlaubten Verwertung in Filesharingbörsen untersucht wird. Diese Aufgabe übernehmen sogenannte Anti-Piracy Firmen, die sich als normaler User in die Filesharingbörsen einloggen und dort nach speziellen Alben, Lieder oder Filmen suchen. Derjenige Telefonschluss, über den eine bestimmte von den Firmen gesuchte Datei angeboten wird, wird gespeichert. In der Regel wird folgendes aufgezeichnet: Ip-Adresse, Hash-Wert, Tattag, Tatzeitpunk, Name der angebotenen Datei. Diese Daten sagen nicht aus, wer die Datei, sollte es überhaupt so stattgefunden haben, wie von der Kanzlei Waldorf Frommer in der Abmahnung dargestellt wurde, angeboten hat. Das ist der abmahnenden Seite in der Regel auch ersteinmal egal, da sie davon ausgeht, dass der Anschlussinhaber auch der Urheberrechtsverletzer ist. Sollte dieses nicht so sein, fordert die Kanzlei dazu auf, zu erklären, wer die Urheberrechtsverletzung begangen hat.
Ich rate mit Vortrag hinsichtlich der Täterschaft vorsichtig umzugehen. Mir liegen Fälle vor, in denen der Abgemahnte die Schuld wissentlich auf sich genommen hat, ebenso wie Fälle in denen die Kinder als Täter benannt wurden. Beides kann einen erheblichen Nachteil darstellen. Vortrag hinsichtlich der Täterschaft sollte nur nach reichlicher Überlegung – unter Berücksichtigung der aktuelleren Rechtsprechung – vorgenommen werden.
Ich berate seit vielen Jahren Mandanten, die Abmahnungen erhalten haben. In den meisten Fällen ist das Ziel möglichst wenig Kosten zu haben, und eine Unterlassungserklärung in der für den Abgemahnte besten Form abzugeben. Gern will ich im Rahmen einer kurzen, kostenlosen Ersteinschätzung Rede und Antwort stehen. Rufen Sie mich einfach an. Ich vertrete bundesweit. Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet folgenden Service im Falle einer Abmahnung:
1. Kostenlose, telefonische Ersteinschätzung (Auch ohne Mandatserteilung)
2. Sofortige Reaktion nach Mandatserteilung möglich
3. Ortstermine nicht nötig
4. Kommunikation über E-Mail möglich
5. Rückrufanfragen möglich (Wir rufen an, wenn Sie Zeit haben)
6. Außergerichtliche Verteidigung für einen festen Pauschalbetrag
Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.
Ihr Dr. Alexander Wachs