Telefon: +49 (0)40 411 88 15 70
Fax: +49 (0)40 411 88 15 77
Fax2: +49 (0)40 444 655 10
E-Mail: info@dr-wachs.de
Kostenlose Ersteinschätzung! Rufen Sie uns jetzt an: 040 - 411 881 570(Mo-Fr 8 - 19.30 Uhr & Sa 10 - 16 Uhr) Oder schreiben Sie uns: info@dr-wachs.de
Fast alle kennen das Hörspiel - Die drei ??? und das versunkene Dorf - . Zu Kinderzeiten verbreiteten diese Aufregung und Schrecken. Heute, 25 Jahre später, kann sich dieser Schrecken wiederholen. Und zwar dann, wenn nach dem Hörkonsum eine Abmahnung wegen Filesharing im Briefkasten liegt. In dem vorliegenden Fall mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Sony Music Entertainment GmbH das Hörspiel - Die drei ??? und das versunkene Dorf - ab und fordern in diesem Zusammenhang die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie 856,00 Euro. Dieser Betrag setzt sich aus 506,00 Euro Anwaltskosten und 350,00 Euro Schadensersatz zusammen.
Es ist nicht entscheidend ob der Begriff Abmahnung wirklich in dem Anwalttsschreiben fällt. Wenn ein Unterlassungserklärung gefordert wird, in der Sie sich verpflichten eine bestimmte Tätigkeit zu unterlassen, dann handelt es sich um eine Abmahnung.
Die teilweisen sehr hohen Anwaltskosten beruhen darauf, dass die Gerichte teilweise immens hohe Streitwerte ansetzen, wenn es um die Verbreitung von Werken in Tauschbörsen geht. Zwar wurde diese Praxis in einigen von mir erstrittenen Entscheidungen sehr kritisch hinterfragt, im Ergebnis ist es aber so, dass einige Gerichte weiterhin an sehr hohen Streitwerten festhalten. Nachdem sich die Anwaltskosten an den Streitwerten orientieren, führt dies dazu, dass Abmahnungen zumindest derzeit weiter für Anwälte sehr lohnend sind.
Ortstermine sind bei einer Vertretung nicht von Nöten. Sie können mir die Unterlagen auch per E-Mail oder Fax zusenden. Ich kann dann unmittelbar mit Ihrer Vertretung beginnen. Entscheidender als die räumliche Nähe ist die Erfahrung des eingeschalteten Anwalts. Viele Abgemahnte scheuen den Gang zum Anwalt wegen vermeintlich hoher Kosten. Ich vertrete außergerichtlich zu einem günstigen, festen Pauschalpreis, den ich bereits im ersten Telefonat mitteile. Auch vor dem Hintergrund Sie vor weiteren Abmahnungen schon im Vorfeld zu schützen, lohnt sich eine Vertretung.
Die gesetzten Fristen müssen eingehalten werden. Oft hat der Adressat einer Abmahnung nur wenige Tage Zeit angemessen zu reagieren. Sollte man nicht oder zu spät handeln, können Folgekosten, im Extremfall eine einstweilige Verfügung ( Durchsetzung der Forderung ohne Anhörung des Abgemahnten) oder sogar ein Gerichtsverfahren in der Hauptsache folgen.
Um die Chancen und Risiken einer Verteidigung zu besprechen, biete ich eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung an. Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter : 040 411 88 15 70 . Für weiterführende Informationen verweise ich auf meine Internetpräsenz www.dr-wachs.de.
Ihr Dr. Alexander Wachs