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Beiträge nach Kanzleien

Abmahnung Waldorf Frommer - Der Elbenstern - J.R.R. Tolkien - DHV- Hörverlag GmbH

Die Traumwelt um Elben und Orcs verschwindet schnell, wenn eine Waldorf Frommer Abmahnung im Briefkasten liegt. Denn plötzlich treffen Realität, Pragraphen und Zahlen auf die Fantasy-Welt des Autors J.R.R. Tolkien. In der Abmahnung wird dem Angeschriebenen vorgeworfen, dass über seinen Internetanschluss das Hörbuch - Der Elbenstern - Dritten zum Download bereitgestellt wurde.

Was ist nun zu tun?

Notieren Sie sich das Eingangsdatum der Abmahnung und die von der Kanzlei Waldorf Frommer gesetzte Frist innerhalb derer Sie in jedem Fall handeln müssen. Der Rechteinhaber lebt nach der Aufdeckung der Rechtsverletzung in der permanenten Gefahr, dass noch eine Urheberrechtsverletzung von Ihrem Internetanschluss ausgeht. Um dem entgegenzuwirken hat der Gesetzgeber entschieden, dass die Fristen, binnen derer gehandelt werden muss, sehr kurz bemessen sind. Sollten Sie nicht innerhalb dieses Zeitraum regieren, so kann der Rechteinhaber eine einstweilige Verfügung erwirken. Er zeigt dem Gericht an, dass Sie nicht reagiert haben, die Wiederholungsgefahr jedoch groß ist und deshalb ein Durchsetzung der Forderung ohne vorheriger Anhörung des Abgemahnte notwendig sei. Das ist zu Ihrem Nachteil. Das wollen Sie nicht. Also geben Sie innerhalb der Frist eine Unterlassungserklärung ab.

Der Gesetzgeber hat vorgegeben: Um die Wiederholungsgefahr auszuräumen muss sich der Abgemahnte verpflichten, das abgemahnte Verhalten zu beenden, nicht mehr zu wiederholen und bei eine Zuwiderhandlung eine Strafe zu zahlen. Dieses alles bestätigen Sie auch, jedoch ohne Anerkennung der Schuld und unter dem Vorbehalt, die Vertragsstrafe im Streitfall vom Gericht prüfen zu lassen.

Die Unterlassungserklärung muss so eng wie möglich gefasst sein. Es ist sozusagen ein Vertrag, den Sie mit dem Rechteinhaber schließen. Der Waldorf Frommer Abmahnung ist in der Regel eine Unterlassungserklärung beigefügt. Diese können Sie getrost entsorgen. Sie bentötigen eine optimal angepasste und in Ihrem Sinne verfasste Unterlassungserklärung. Es liegt nahe, dass die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Sinne des Rechteinhabers handelt. Darum sollte ein von der Gegenseite zur Unterschrift vorgelegter Vertrag immer geprüft werden.

Woher bekommen Sie nun eine Unterlassungserklärung?

Die Antwort auf diese Frage ist  nicht ganz einfach. Man könnte sagen: Aus dem Internet oder von uns. Unser Kanzlei hat maßgeblich an der Entwicklung der modifizierten Unterlassungserklärung mitgewirkt und stellt diese auch (selbstverständlich) im Internet frei zur Verfügung. Das heisst nicht, dass jeder damit umgehen kann und muss. So wie es auch Kreissägen und kompliziertes Werkzeug frei zur Verfügung im Werkzeughandel gibt, heisst das nicht, dass jeder damit umgehen kann und sollte.

Wer Zeit investiert und viel zu dem Thema liest, einen kühlen Kopf bewahrt, auch wenn die Kanzlei Waldorf Frommer den Druck erhöht, vorher natürlich eine kostenlose Ersteinschätzung von einem Anwalt wahrnimmt, und es nicht einsieht Geld für einen Anwalt zu zahlen, der kann es in Erwägung ziehen, selber das Musterformular der Unterlassungserklärung auf seinen Fall anzupassen und sich ohne Anwalt zu verteidigen.

Mit der Abgabe der Unterlassungserklärung geht oft auch eine Zahlungsverweigerung einher. Ohne ersichtlichen Grund ist es nicht logisch die angefallenen Kosten in einem gewissen Maße zu entschädigen. Natürlich jedoch nicht in der Höhe, wie es in der Abmahnung gefordert wird.

Ist das alles Abzocke?

Nein. An dieser Stelle sollte angemerkt sein, dass das Abmahnverfahren keine Abzocke oder ähnliches ist. Die Kanzei Waldorf Frommer ist z.B. in der Aufgliederung der Forderungssummen transparenter als andere Kanzleien. Hier wird deutlich aufgezeigt, welche Anwaltskosten und welche Schadensersatzforderung geltend gemacht werden.

Auch die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ist zwar zu weit gefasst, jedoch immer noch mehr im Sinne des Abgemahnten, als von so manch anderer Kanzlei. Es bringt nichts in dem Zusammenhang von Abzocke oder ähnlichem zu reden. Das heisst jedoch nicht, dass die Forderung angemessen ist. Hier kann und muss man sich streiten. Es ist klar, dass ein gewisser Schaden entstanden ist. Und es sollte klar sein, dass auch die Kanzlei Waldorf Frommer für die Dienste entlohnt werden sollte. Fraglich ist nur, welcher Betrag hier angemessen ist.

Diese hängt von vielen Faktoren ab. Deren Aufgliederung den Rahmen des Blogbeitrages sprengen würde.

Haben Sie Fragen zu einem der genannten Punkte, können Sie sich gerne im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung an uns wenden. Sie erreichen uns Mo-Fr 8 - 19.30 Uhr & Sa 10 - 16 Uhr unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.

Ihr Dr. Alexander Wachs

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