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Beiträge nach Kanzleien

Abmahnung Waldorf Frommer - Broken Bells Broken Bells - Sony Music Entertainment Germany GmbH

Wenn man ein wenig zu den abgemahnten Titeln recherchiert, trifft man hier und da immer wieder auf sehr fragwürdige Geschichten. Das Album Broken Bells Broken Bells, welches derzeit durch die Kanzlei Waldorf Frommer für den Rechteinhaber Sony Music Entertainment Germany GmbH abgemahnt wird ist von den Herrschaften James Mercer (The Shins) und Brian Burton ( Danger Mouse) produziert worden.

"Mit Gnarls Barkley liefert der Ex-DJ  Brian Burton (Danger Mouse) die erste Download-Single, die es auf Platz eins der britischen Charts schafft, sein "Grey Album" - ein Mash-Up aus dem weißen Album der Beatles und Jay-Zs schwarzem - macht ihn zur Ikone der Urheberrechts-Bezweifler und "The Dark Side Of The Soul", sein gemeinsames Projekt mit Sparklehorse und David Lynch, erscheint wegen Streitigkeiten mit der EMI ausschließlich als illegaler Download und als Buch, dem ein CD-Rohling beigelegt ist. Und jetzt das: Gemeinsam mit The Shins-Sänger James Mercer, der mit seiner Band im Vorbeigehen den amerikanischen Post-Pavement-Indie-Rock gerettet hat, fusioniert Burtons humpelnder Intellektuellen-HipHop mit bittersüßem Indie-Folk. Aber es ging ja um Langeweile..."(Quelle: Link)

Was würde Brian Burton wohl dazu sagen, dass die Firma, die die Urheberrechte an seinem neuen Album hat, Fans abmahnen lässt. Es ist gar nicht unwahrscheinlich, dass einer der führenden Köpfe von Broken Bells gar nicht weiß, dass das Album Broken Bells in Deutschland abgemahnt wird.

Nach dem Erhalt einer Abmahnung wegen der Urheberrechtsverletzung an dem Album Broken Bells gilt es zu aller erst Ruhe zu bewahren. Die Praxis hat gezeigt, dass die in Abmahnungen geforderten Beträge oft zu hoch angesetzt sind. Außerdem kann eine Teilforderung je nach individueller Sachlage zurückgewiesen werden. Auch die den Abmahnungen beigefügten Unterlassungserklärungen sollten nicht vorbehaltlos unterschrieben werden. Zum einen kann die Unterschrift als Schuldanerkenntnis gewertet werden zum anderen akzeptiert man automatisch die geforderte Summe zu zahlen.

Aus diesen Gründen ist davon abzuraten, der Forderung der Kanzlei wegen der angeblichen  Urheberrechtsverletzung an dem Musikwerk Broken Bells ungeprüft nachzukommen. Ich biete Ihnen folgenden Service im Falle einer Abmahnung:

1. Kostenlose, telefonische Ersteinschätzung (Auch ohne Mandatserteilung)
2. Sofortige Reaktion nach Mandatserteilung möglich
3. Ortstermine nicht nötig
4. Kommunikation über E-Mail möglich
5. Rückrufanfragen möglich (Wir rufen an, wenn Sie Zeit haben)
6. Außergerichtliche Verteidigung für einen festen Pauschalbetrag

Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.

Ihr Dr. Alexander Wachs