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Täglich werden hunderte Abmahnungen wegen der Urheberrechtsverletzung in Filesharingbörsen versendet. Neben Filmen und Liedern wird auch die unerlaubte Verwertung geschützter Erotikfilme abgemahnt. Dem Erhalt solch einer Abmahnung liegen unterschiedlicher Ermittlungsschritte zu Grunde:
1. Der Rechteinhaber (hier INO Handels & Vertriebs GmbH) beauftragt eine Kanzlei (hier Urmann und Collegen) vorerst außergerichtlich gegen vermeintliche Urheberrechtsverletzter vorzugehen.
2. Eine Ermittlungsfirma wird damit beauftragt, die gängigen Filesharingbörsen hinsichtlich des Angebotes einer speziellen Datei zu untersuchen (hier Erotikfilm - Die Sex-Beraterin 3). Sollte ein Ermittler die gesuchte Datei auffinden, werden in der Regel ein Testdownload, Screeenshots und Ip-Adressenaufzeichnungen angefertigt.
3. Gemäß § 101 Abs. 9 UrhG wird eine beim zuständigen Landgericht eine Anordnung erwirkt, mit der das Gericht dem Internetserviceprovider die Herausgabe der zu dieser IP-Adresse gebörenden Nutzerdaten nebst dessen Kommunikationsdaten gestattet.
4. Der Anschlussinhaber erhält ein Schreiben, welches ungefähr so aussieht : Abmahnung Urmann und Collegen .
Das es zu solch einer Abmahnung kommen konnte kann unterschiedliche Gründe haben. Hier einige Beispiele:
Möglichkeit 1: Der Anschlussinhaber hat den Film - Die Sex-Beraterin 3 -in einer Filesharingbörse heruntergeladen. (Der Download bringt zeitgleich eine Downloadmöglichkeit für andere mit sich)
Möglichkeit 2: Ein Dritter (nicht der Anschlussinhaber), der Zugriff auf einen an den Internetanschluss angeschlossenen Rechner hatte, hat den Film - Die Sex-Beraterin 3 - heruntergeladen. (Mitbewohner, Mitnutzer des W-Lan)
Möglichkeit 3: den Film - Die Sex-Beraterin 3 - war in einem freigegebenen Ordner gespeichert und es konnte über ein Peer-to-Peer Netzwerk hierauf zugegriffen werden.
Möglichkeit 4: Ein Dritter hat sich in das W-Lan Netzwerk eingehackt und den Film - Die Sex-Beraterin 3 - heruntergeladen
Möglichkeit 5: Bei der Ermittlung durch die Anti-Piracy Firma ( Die Firma, die die Urheberrechtsverletzung aufgezeichnet hat) hat ein Fehler dazu geführt, dass die Dynamische IP-Adresse falsch zugeordnet wurde.
Was fordert die Kanzlei Urmann und Collegen in der Abmahnung?
1.Unterlassung der abgemahnten Handlung
2. Abgabe einer Unterlassungserklärung
3. Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages
Wie reagiert man angemessen auf solch einer Forderung?
1. Informieren Sie sich ausreichend.
2. Halten Sie die von der Kanzlei gesetzten Fristen ein.
3. Nutzen Sie eine kostenlose Ersteinschätzung über Chancen und Risiken einer möglichen Gegenwehr.
4. In den meisten Fällen ist das Ziel möglichst wenig Kosten zu haben, und eine Unterlassungserklärung in der für den Abgemahnte besten Form abzugeben.
Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet folgenden Service im Falle einer Abmahnung:
1. Kostenlose, telefonische Ersteinschätzung (Auch ohne Mandatserteilung)
2. Sofortige Reaktion nach Mandatserteilung möglich
3. Ortstermine nicht nötig
4. Kommunikation über E-Mail möglich
5. Rückrufanfragen möglich (Wir rufen an, wenn Sie Zeit haben)
6. Außergerichtliche Verteidigung für einen festen Pauschalbetrag
Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.
Ihr Dr. Alexander Wach