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Die Kanzlei Urmann und Collegen U+C mahnt im Auftrag der Purzel-Video GmbH den Film - Sekt und Rudelbumsen 42 - ab und fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie 1280,00 Euro Pauschalbetrag. Dem Betroffenen wird vorgeworfen durch das Herunterladen des urheberrechtlich geschützten Werkes im Internet sowie das gleichzeitige Anbieten dieses Werkes durch Freigabe auf der Festplatte zum Download für weitere Nutzer eine strafrechtlich relevante, unerlaubte Verwertung des Filmes Sekt und Rudelbumsen 42 im Sinne des §106 Abs.1 UrhG i.V.m. §§ 15, 16, 17, 19 Abs.2 UrhG begangen zu haben.
Ferner führt die Kanzlei U+C aus, dass dieser Verstoß durch eine Ermittlungsfirma beweissicher dokumentiert wurde. Anhand dieser Daten wurde bei dem zuständigen Landgericht gem. § 101 Abs. 9 Urhg eine Anordnung erwirkt, mit der beim Internetserviceprovider die Herausgabe der zur IP-Adresse gehörenden Nutzerdaten erwirkt wird.
Gegen eine Abmahnung gibt es eine Vielzahl von Argumenten. So ist zu prüfen, ob der Abmahner überhaupt die erforderlichen Rechte hat, die Abmahnung auszusprechen. Ferner ist die technische Seite der Ermittlung sehr kritisch zu hinterfragen, bereits kleinste Fehler können zu einer Fehlermittlung führen. Weiter ist dann zu fragen, ob die Gebühren und der Schadensersatz angemessen sind. Auch hier gibt es abhängig von der Vorgehensweise der jeweiligen Kanzlei unterschiedliche Ansatzpunkte.
Nach dem Erhalt sollten folgende Grundregeln beachtet werden:
1. Regel
Nie ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben. Es muss geprüft werden, ob eine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte und falls ja muss diese im Interesse des Abgemahnten neu formuliert werden.
2. Regel
Nie einfach die geforderten Summen zahlen, selbst bei berechtigten Abmahnungen können die Forderungen oft auf ein erträgliches Maß herabgesetzt werden. Wichtig ist dabei nur, dass Sie mit einem Anwalt, wenn Sie sich vertreten lassen wollen, ein Pauschalhonorar vereinbaren, damit Ihre Ersparnis nicht einfach an einen anderen Anwalt geht.
Sehr oft wird eine selbst verfasste Unterlassungserklärung abgegeben, mit der Hoffnung, damit sei alles erledigt. Auch eine selbst verfasste geänderte oder auch modifizierte Unterlassungserklärung bindet Sie mindesten 30 Jahre.Gerade für Ebay Händler kann hier einige Jahre später eine Vertragsstrafe von mehreren tausend Euro folgen. Auch bei Abmahnungen wegen Tauschbörsen kann das "dicke Ende" einige Jahre später kommen.
3. Regel
Lassen Sie sich über die Reichweite einer abgegebenen Unterlassungserklärung ausgiebig beraten. Die Folgen eines unbeabsichtigten Verstosses einige Jahre später birgt das Risiko, dass Sie viele tausend Euro zahlen müssen. Eine Unterlassungserklärung ist unbedingt ernst zu nehmen.
Ortstermine sind bei einer Vertretung nicht von Nöten. Sie können mir die Unterlagen auch per E-Mail oder Fax zusenden. Ich kann dann unmittelbar mit Ihrer Vertretung beginnen. Entscheidender als die räumliche Nähe ist die Erfahrung des eingeschalteten Anwalts. Viele Abgemahnte scheuen den Gang zum Anwalt wegen vermeintlich hoher Kosten. Ich vertrete außergerichtlich zu einem günstigen, festen Pauschalpreis, den ich bereits im ersten Telefonat mitteile. Auch vor dem Hintergrund Sie vor weiteren Abmahnungen schon im Vorfeld zu schützen, lohnt sich eine Vertretung.
Um die Chancen und Risiken einer Verteidigung zu besprechen, biete ich eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung an. Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter : 040 411 88 15 70 . Für weiterführende Informationen verweise ich auf meine Internetpräsenz www.dr-wachs.de.
Ihr Dr. Alexander Wachs
Weiter Titel, die von der Kanzlei abgemahnt werden:
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