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Im Auftrag der DigiProtect GmbH mahnt die Kanzlei Urmann und Collegen U+C den Erotikfilm - My First Orgy - ab. Für die Veröffentlichung des Filmwerkes - My First Orgy - in Filesharingbörsen fordert die Kanzlei U+C die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie 650,00 Euro Pauschalbetrag. Gegen eine Abmahnung gibt es eine Vielzahl von Gegenargumenten. So ist zu prüfen, ob der Abmahner überhaupt die erforderlichen Rechte hat, die Abmahnung auszusprechen. Ferner ist die technisch Seite der Ermittlung sehr kritisch zu hinterfragen, bereits kleinste Fehler können zu einer Fehlermittlung führen. Weiter ist dann zu fragen, ob die Gebühren und der Schadensersatz den angemessen ist. Auch hier gibt es abhängig von der Vorgehensweise der jeweiligen Kanzlei unterschiedliche Ansatzpunkte.
Wenn Sie die Rechtsverletzung nicht begangen haben und auch Dritte diese nicht über Ihren Anschluss begangen haben, könnte eine Fehlermittlung Ihres Anschlusses vorliegen. Das bedeutet, dass Ihre Adresse zu Unrecht ermittelt wurde. Leider ist dies schwer zu beweisen, weil die Daten regelmäßig schon wieder gelöscht sind. Hier ist dann tatsächlich fachliche Unterstützung gefragt.
Ich berate seit vielen Jahren Mandanten, die Abmahnungen erhalten haben. In den meisten Fällen ist das Ziel möglichst wenig Kosten zu haben, und eine Unterlassungserklärung in der für den Abgemahnte besten Form abzugeben. Gern will ich im Rahmen einer kurzen, kostenlosen Ersteinschätzung Rede und Antwort stehen. Rufen Sie mich einfach an. Ich vertrete bundesweit.
Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter : 040 411 88 15 70 . Für weiterführende Informationen verweise ich auf meine Internetpräsenz www.dr-wachs.de.
Ihr Dr. Alexander Wachs