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Die Kanzlei Urmann und Collegen U+C mahnt im Auftrag der Silwa Filmvertrieb AG - den Erotikfilm - Bohnerwachs und Bocksahne - ab. In der Abmahnung wegen Filesharing werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Dem Betroffenen wird vorgeworfen durch das Herunterladen des urheberrechtlich geschützten Werkes im Internet sowie das gleichzeitige Anbieten dieses Werkes durch Freigabe auf der Festplatte zum Download für weitere Nutzer eine strafrechtlich relevante, unerlaubte Verwertung des Filmes Bohnerwachs und Bocksahne im Sinne des §106 Abs.1 UrhG i.V.m. §§ 15, 16, 17, 19 Abs.2 UrhG begangen zu haben.
Ferner führt die Kanzlei U+C aus, dass dieser Verstoß durch eine Ermittlungsfirma beweissicher dokumentiert wurde. Anhand dieser Daten wurde bei dem zuständigen Landgericht gem. § 101 Abs. 9 Urhg eine Anordnung erwirkt, mit der beim Internetserviceprovider die Herausgabe der zur IP-Adresse gehörenden Nutzerdaten erwirkt wird.
Die Kanzlei Urmann und Collegen fordert in diesem Zusammenhang die Abgabe einer Unterlassungserklärung und 650,00 Euro Pauschalbetrag. Gegen eine Abmahnung gibt es eine Vielzahl von Argumenten. So ist zu prüfen, ob der Abmahner überhaupt die erforderlichen Rechte hat, die Abmahnung auszusprechen. Ferner ist die technische Seite der Ermittlung sehr kritisch zu hinterfragen, bereits kleinste Fehler können zu einer Fehlermittlung führen. Weiter ist dann zu fragen, ob die Gebühren und der Schadensersatz angemessen sind. Auch hier gibt es abhängig von der Vorgehensweise der jeweiligen Kanzlei unterschiedliche Ansatzpunkte.
Ortstermine sind bei einer Vertretung nicht von Nöten. Sie können mir die Unterlagen auch per E-Mail oder Fax zusenden. Ich kann dann unmittelbar mit Ihrer Vertretung beginnen. Entscheidender als die räumliche Nähe ist die Erfahrung des eingeschalteten Anwalts. Viele Abgemahnte scheuen den Gang zum Anwalt wegen vermeintlich hoher Kosten. Ich vertrete außergerichtlich zu einem günstigen, festen Pauschalpreis, den ich bereits im ersten Telefonat mitteile. Auch vor dem Hintergrund Sie vor weiteren Abmahnungen schon im Vorfeld zu schützen, lohnt sich eine Vertretung.
Um die Chancen und Risiken einer Verteidigung zu besprechen, biete ich eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung an. Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter : 040 411 88 15 70 . Für weiterführende Informationen verweise ich auf meine Internetpräsenz www.dr-wachs.de.
Ihr Dr. Alexander Wachs