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Beiträge nach Kanzleien

Abmahnung Urmann und Collegen U+C - Beautiful Sluts - DigiProtect GmbH

Im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH mahnt die Kanzlei Urmann und Collegen die vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Film - Beautiful Sluts - ab. Die gegenständliche Forderung besteht aus der Abgabe einer Unterlassungserklärung und der Zahlung von 650,00 Euro Pauschalbetrag. Der konkrete Vorwurf lautet: "Durch das Herunterladen des urheberrechtlich geschützten Werkes im Internet sowie das gleichzeitige Anbieten dieses Werkes durch Freigabe auf der Festplatte zum Download für weitere Nutzer wurde eine strafrechtlich relevante, unerlaubte Verwertung des Filmes im Sinne des §106 Abs.1 UrhG i.V.m. §§ 15, 16, 17, 19 Abs.2 UrhG begangen".

Mit der Abmahnung fordert der Abmahnende von dem Abgemahnten zukünftig ein rechtswidriges Handeln zu unterlassen. Bei einer Tauschbörsen Abmahnung fordert der Rechteinhaber durch seinen Anwalt, dass über einen Internetanschluss nicht weiter Rechtsverletzungen vorgenommen werden, indem Lieder oder Filme in Tauschbörsen verbreitet werden. Um dies sicherzustellen muss der Abgemahnte eine Unterlassungserklärung abgeben. Die Unterlassungserklärung ist die Verpflichtung ein bestimmtes Verhalten in Zukunft nicht wieder vorzunehmen. Der Abgemahnte kann verpflichtet werden eine Unterlassungserklärung abzugeben, obwohl er die fragliche Datei schon lange von seinem Rechner gelöscht hat.

Nach der aktuellen Rechtsprechung kommt es nicht entscheidend darauf an, dass der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung auch selber begangen hat. Der Anschlussinhaber kann auch in Anspruch genommen werden, wenn etwa seine Kinder eine Tauschbörse genutzt haben und der Anschlussinhaber seinen Überwachungspflichten über den Anschluss nicht nachgekommen ist. Dies wird auch als Störerhaftung bezeichnet. Der Anschlussinhaber ist in solchen Fällen aber nur zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und zur Zahlung der Anwaltskosten verpflichtet und nicht zur Zahlung des Schadensersatzes. In Details ist hier noch vieles umstritten, so dass dringend geraten wird, sich anwaltlich beraten zu lassen.

Auch wirtschaftlich schwächer aufgestellte Abgemahnte können sich anwaltlicher Hilfe bedienen, etwa in dem sie einen Beratungshilfeschein (nicht in allen Bundesländern) beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Dann kostet eine anwaltliche Vertretung durch den Rechtsanwalt eigener Wahl auch aus einem anderen Bundesland den Abgemahnten nur 10,00 EUR. Ich vertrete bundesweit und habe schon sehr vielen Mandanten mit einem Beratungshilfeschein helfen können.

Ich vertrete seit vielen Jahren Mandanten wegen Abmahnungen aus ganz Deutschland. Es ist nämlich nicht erforderlich, dass Sie für eine Vertretung persönlich in die Kanzlei kommen. Die Unterlagen versenden wir per Post, Fristen wahren wir noch am selben Tag falls erforderlich. Um die Chancen und Risiken einer Verteidigung zu besprechen, biete ich eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung an. Sie erreichen sie mich in meiner Kanzlei unter: 040 411 88 15 70. Für weiterführende Informationen verweise ich auf meine Internetpräsenz www.dr-wachs.de.

Ihr Dr. Alexander Wachs