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Die Kanzlei Urmann und Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt im Auftrag der DigiProtect GmbH die angebliche Urheberrechtsverletzung an dem Erotikfilm - Amateur Casting Couch 2 - ab und fordert in dieser Abmahnung wegen Filesharing die Abagbe einer Unterlassungseklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages.
Die Kanzlei Urmann und Collegen schreibt in der Abmahnung: "Durch das Herunterladen dieses urherberrechtlich geschützten Werkes im Internet sowie das gleichzeitige Anbieten dieses Werkes durch Freigabe auf Ihrer Festplatte zum Download für weitere Nutzer wurde eine strafrechtlich relevante, unerlaubte Verwertung dieses Werkes im Sinne des § 106 Abs. 1 UrhG i.V.m §§ 15, 16, 17, 19 Abs. 2 UrhG begangen." Weiter heisst es, dass dieses durch eine Spezialfirma beweissicher dokumentiert wurde. Diese Ermittlungsfirmen durchsuchen die gängigen Filesharingbörsen wie z.B eDonkey, eMule oder BitTorrent und spüren angebotenen Dateien - in diesem Fall Amateur Casting Couch 2 - auf. Es wird in diesem Fall nur festgehalten, dass die Urheberrechtsverletzung über einen bestimmten Anschluss begangen worden ist. Es kann durch die Kanzlei Urmann Collegen und auch die Spezialfirma nicht festgestellt werden, wer die Datei angeboten hat. Hier gilt es jeden Fall individuell zu begutachten.
Wie bereits angeführt macht die Kanzlei Anspruch auf Unterlassung geltend. Dieses ist zum einen die Aufforderung, den Film - Amateur Casting Couch 2 - nicht mehr in Filesharingbörsen zu veröffentlichen und eine Unterlassungserklärung abzugeben. Diese sind, so hat die Praxis gezeigt, regelmäßig zu weit gefasst. Da es jedem Abgemahnten frei steht, die Unterlassungserklärung neu verfassen zu lassen bzw. zu verfassen, sollte von diesem Recht in jedem Fall Gebrauch gemacht werden.
Auch die von der Kanzlei Urmann und Collegen geforderte Summe sollte nicht vorbehaltlos und ungeprüft gezahlt werden. Auch hier hat sich im Laufe der Zeit gezeigt, dass die in Abmahnungen geforderten Beträge oft zu hoch angesetzt sind. Abgesehen von diesen Anführungen gibt es auch Fälle von technischen Fehlermittlungen. Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet folgenden Service im Falle einer Abmahnung:
1. Kostenlose, telefonische Ersteinschätzung (Auch ohne Mandatserteilung)
2. Sofortige Reaktion nach Mandatserteilung möglich
3. Ortstermine nicht nötig
4. Kommunikation über E-Mail möglich
5. Rückrufanfragen möglich (Wir rufen an, wenn Sie Zeit haben)
6. Außergerichtliche Verteidigung für einen festen Pauschalbetrag
Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.
Ihr Dr. Alexander Wachs