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Beiträge nach Kanzleien

Abmahnung Urmann und Collegen - Das Beste aus Happy Video Privat - für Silwa Filmvertrieb AG

Aktuell versendet die Kanzlei U+C Rechtsanwälte Abmahnungen wegen des Verdachts der Urheberrechtsverletzung in Filesharing Börsen. Dem Betroffenen wird vorgeworfen, den Film - Das Beste aus Happy Video Privat - in Peer-to-Peer Netzwerken öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Sollte das wirklich der Fall sein, kann der Rechteinhaber Anspruch auf Unterlassung, eine Unterlassungserklärung und Schadensersatz sowie Rechtsanwaltskosten fordern. In dem vorliegenden Fall werden 650,00 Euro Pauschalbetrag gefordert.

Wie ist nun zu reagieren? Was ist eine Abmahnung und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung?

Mit einer Abmahnung wird ein bestimmtes Verhalten gerügt(in diesem Falle das öffentliche zugänglich machen urheberrechtlich geschützter Filme). Der Abmahner kann, sollte der Abgemahnte wirklich eine geschützte Datei in Peer-to-Peer Netzwerken angeboten haben, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten fordern. Mit der geforderten Unterlassungserklärung soll der Abgemahnte versichern, das angemahnte Verhalten zu beenden und bei einer Zuwiderhandlung (Wiederholungstat) eine festgelegte Vertragsstrafe zu zahlen. Grundlegend kann man sagen, dass die beigefügte Erklärung nicht ohne Prüfung durch einen Rechtsanwalt unterschrieben werden sollte. Besser ist es, eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellen zu lassen. Diese soll im Gegensatz zu der Beigefügten kein Schuldanerkenntnis darstellen und vor Folgeabmahnung schützen. Kleinste Formulierungsfehler können diese unwirksam machen und deshalb ist von einer selbstformulierten Unterlassungserklärung abzuraten.

 

Der Abgemahnte ist verpflichtet auf die Abmahnung zu reagieren. Auch wenn diese über den einfachen Postweg zugestellt worden ist. Außerdem ist es dringend angeraten innerhalb der gesetzten Fristen zu reagieren. Auch wenn nur drei Tage Zeit gegeben sind, ist dieses rechtlich gesehen korrekt. Nun geht es darum der Abmahnenden Kanzlei einen"Strich durch die Rechnung zu machen" und angemessen und schnell zu reagieren.

Grundlegend ist zu klären, ob der Rechtsverstoß wirklich stattgefunden hat. Hierbei ist es für den Abgemahnten wichtig zu wissen, wie die Kanzlei überhaupt auf die Idee kommt, dass über den Internetanschluss Filsharing betrieben wurde. Die erste Beweissicherung erfolgt über Anti-Piracy Firmen, die sich über eDonkey, eMule oder BitTorrent in die Filesharing Börsen einloggen, um anhand der Hash-Werte ( Der Fingerabdruck einer Datei) nachzusehen, wer den Film Das Beste aus Happy Video Privat zum download angeboten hat. Dieses geschieht automatisch mit dem eigenen Download und kann nicht verhindert werden. Selbst Ordnersperren oder Uploadsperren können nicht verhindern, dass andere bei dem Nutzer von Peer-to-Peer Netzwerken Filme herunterladen.

 

Um die emotionale Seite einer Abmahnung nicht außer Acht zu lassen: Eine Abmahnung ist nur der Vorschlag einer Einigung nach dem Verdacht einer Urheberrechtsverletzung in Filesharing Börsen. Es ist kein klassisches Ermittlungsverfahren, wie man es aus dem Fernsehen kennt. Der Abgemahnte ist nicht vorbestraft und erhält auch keinen Eintrag in das Führungszeugnis. Alles ist gut.

Trotzdem kann es nervraubend sein, sich mit einer Anwaltskanzlei auseinanderzusetzen. Kein Laie kann entscheiden, ob die Forderung der Kanzlei angemessen ist.

Darum zusammengefasst :

- Beigefügte Unterlassungserklärung nicht unterschreiben

- Kontakt zu einem Anwalt suchen, der in der Materie kundig ist

- Kostenloses Erstgespräch warnehmen, um sich beraten zu lassen

-Ruhig und sachlich entscheiden und handeln

 

Ortstermine sind bei einer Vertretung in der Regel nicht nötig. Das heisst, dass mann die gesamten Unterlagen per Email oder Fax vorabsenden kann, damit eine sofortige Verteidigung beginnen kann. Somit ist eine optimale, bundesweite Vertretung möglich und es entstehen keinem Nachteile in der Qualität der Verteidigung.

Um die ersten Sorgen und Nöte zu nehmen biete ich eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung an, um Risiken und Möglichkeiten einer Verteidigung zu besprechen.

Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter: 040 411 88 15 70

 

Hinweise entnehmen Sie bitte folgendem Link : Sofort Hilfe bei Abmahnung.

 

Für weiterführende Informationen verweise ich auf meine Internetpräsenz www.dr-wachs.de.

Ihr Dr. Alexander Wachs