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Beiträge nach Kanzleien

Abmahnung Urheberrechtsverletzung Nümann und Lang - German Top 100 Single Charts Container

Immer wieder suchen die abmahnenden Kanzleien mit Hilfe ihrer Spezialfirmen in den German Top 100 Single Charts nach ersten Anzeichen für eine Urheberrechtsverletzung. Es wird dabei nicht nur ein Lied von der Kanzlei Nümann und Lang gesucht, sondern verschiedene Musiktitel. Z.B. mahnt die Kanzlei Nümann und Lang die Lieder - Evacuate the Dancefloor für Allan Eshuijs, Yann Peifer, Manuel Reuter- Monsta für Styleheads  - So a schena Dag für Andreas Donauer und Schöne neue Welt für David Vogt- ab. Problematisch wird es dann, wenn der Betroffene Filesharer mehrere Abmahnungen nacheinander erhält. Das ist kein Einzelfall, aber auch nicht die Regel. Das Problem bei diesen German Top 100 Single Charts ist, dass mit dem Download einer Zip-Datei automatisch 100 Titel mit 100 Rechteinhabern heruntergeladen werden, die natürlich jeder einzeln Anspruch auf Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung der in der Sache angefallenen Rechtsanwaltskosten geltend machen können.

Der aufmerksame Leser wird bemerkt haben, dass die aufgeführten Lieder nicht in den aktuellen German Top 100 Single Charts vorhanden sind. Die abgemahnten Sampler sind zum Teil vom 15.03.2010, 05.04.2010, 14.06.2010 und 05.04.2010. Die angebliche Urheberrechtsverletzung liegt also bis zu einem halben Jahr zurück. Dieser Zeitraum entkräftigt die Rechtmäßigkeit der Abmahnung jedoch nicht.

Auch wenn die Lieder Evacuate the Dancefloor für Allan Eshuijs, Yann Peifer und Manuel Reuter- Monsta für Styleheads - So a schena Dag für Andreas Donauer und Schöne neue Welt für David Vogt bereits von der Festplatte gelöscht sind, kann der Rechteinhaber Urheberrechtsverletzungen, die in diesem weit zurückliegenden und von dem Abgemahnten nur schwer nachvollziehbarem Zeitraum liegen, abmahnen.

Die Abmahnungen an Liedern der German Top 100 Single Charts sind besonders gelagert, das heisst es Bedarf nach dem Erhalt einer genauen, rechtlichen Bewertung, um eine Verteidigungsstrategie anzuwenden, die vor Folgeabmahnungen oder Mehrfachabmahnungen schützt.

Die Kosten für den eigenen Anwalt sind in einem Abmahnverfahren überschaubar. Viele Abgemahnte scheuen den Gang zum Anwalt wegen vermeintlich hoher Kosten. Ich vertrete außergerichtlich zu einem günstigen, festen Pauschalpreis, den ich bereits im ersten Telefonat mitteile. Auch vor dem Hintergrund Sie vor weiteren Abmahnungen schon im Vorfeld zu schützen, lohnt sich eine Vertretung.

Auch wirtschaftlich schwächer aufgestellte Abgemahnte können sich anwaltlicher Hilfe bedienen, etwa in dem sie einen Beratungshilfeschein (nicht in allen Bundesländern) beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Dann kostet eine anwaltliche Vertretung durch den Rechtsanwalt eigener Wahl  nur 10,00 EUR. Ich vertrete bundesweit und habe schon sehr vielen Mandanten mit einem Beratungshilfeschein helfen können.

Um die Chancen und Risiken einer Verteidigung zu besprechen, biete ich eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung an. Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter : 040 411 88 15 70 . Für weiterführende Informationen verweise ich auf meine Internetpräsenz www.dr-wachs.de.

Ihr Dr. Alexander Wachs