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Liebe Leser,
jeder der den Schuldnerberater Peter Zwegert aus der gleichnamigen RTL-TV Serie kennt, darf bei dem Titel des Films schmunzeln. Dieses kann man nicht erwarten von denen, die von der Kanzlei Urmann und Collegen wegen des Verdachts der Urheberrechtsverletzung abgemahnt worden sind. Der Rechteinhaber und Auftraggeber Multi Media Verlag GmbH lässt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und 650,00 Euro Pauschalbetrag fordern.
Das klingt ersteinmal erschreckend und wenn man nicht täglich mit dem Thema zu tun hat, so ist man ratlos. Was tun ?
Es hat sich in der Praxis gezeigt, dass die Beratung durch einen Anwalt die größten Sorgen nehmen kann. Einige Grundregeln nach Erhalt einer Abmahnung gibt es zu beachten.
Man sollte die beigefügte Unterlassungserklärung nicht unterschreiben. Erstens wurde sie von der gegnerischen Kanzlei verfasst und enthält rechtliche "Fallen". Zweitens stellt die Abgabe eine Schuldanerkenntnis dar. Das heisst, dass man Schadensersatz in der geforderten Höhe bezahlen muss. Besser ist es, einen Anwalt, der sich mit der Materie auskennt, zu beauftragen, eine eigene und modifizierte Unterlassungserklärung anzufertigen.
Egal was man macht, man muss schnell handeln. Die Fristen sind kurz gesetzt und müssen eingehalten werden. Folgen bei Fristüberschreitung kann die Durchsetzung einer einstweiligen Verfügung mit sich bringen. In diesem schlechtesten Fall, wird man verpflichtet zu zahlen, ohne vorher angehört worden zu sein.
Sollte man zahlen ?
In der Regel muss man, wenn die Rechtsverletzung wirklich stattgefunden hat, Schadensersatz zahlen. Die Frage ist, ob der geforderte Betrag angemessen ist. Dieses sollte man als Betroffener auch von seinem Anwalt überprüfen lassen.
Um den ersten Schrecken zu beruhigen, und den Fall individuell zu bewerten, biete ich eine kostenlose, telefonische Ersteinschätzung an. Sie erreichen mich unter 040 411 88 15 70
Hinweise entnehmen Sie bitte folgendem Link : Sofort Hilfe bei Abmahnung.
Für weiterführende Informationen verweise ich auf meine Internetpräsenz www.dr-wachs.de.
Ihr Dr. Alexander Wachs