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Immer wieder hört man in den Medien von Massenabmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung in Filesharingbörsen. Aktuell ist es die Kanzlei Urmann und Collegen, die den Film - Das beste von Vivian Schmitt 7 - abmahnt und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie 650,00 Euro Pauschalbetrag fordert. Auftraggeber ist die Silwa Filmvertrieb AG.
Das klingt auf den ersten Blick erschreckend. Die wenigsten werden wissen was eine Abmahnung ist und wie man darauf reagieren sollte.
Es ist nicht entscheidend ob der Begriff Abmahnung wirklich in dem Anwaltsschreiben fällt. Wenn ein Unterlassungserklärung gefordert wird, in der Sie sich verpflichten eine bestimmte Tätigkeit zu unterlassen, dann handelt es sich um eine Abmahnung.
Die Abmahnung soll dazu dienen ein teures Gerichtsverfahren zu verhindern. Es wird davon ausgegangen, dass dies im Interesse des Abgemahnten ist, weswegen der Abgemahnte auch die Kosten des gegnerischen Anwalts zu tragen hat.
Mit einer Abmahnung wird ein bestimmtes Verhalten gerügt (in diesem Falle das öffentliche zugänglich machen urheberrechtlich geschützter Filme). Der Abmahner kann, sollte der Abgemahnte wirklich eine geschützte Datei in in Peer-to-Peer Netzwerken angeboten haben, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten fordern. Mit der geforderten Unterlassungserklärung soll der Abgemahnte versichern, das angemahnte Verhalten zu beenden und bei einer Zuwiderhandlung (Wiederholungstat) eine festgelegte Vertragsstrafe zu zahlen.
Man ist verpflichtet auf die Abmahnung zu reagieren. Nicht handeln kann zu einer einstweiligen Verfügung, Folgekosten und im schlimmsten Falle zu einem Gerichtsverfahren führen. Die Handlungspflicht wird durch die kurzen Fristen noch verschärft. Das ist nicht einfach für den Abgemahnten, aber rechtlich gesehen sind die kurzen Fristen der abmahnenden Kanzlei in Ordnung.
Nun geht es darum schnell und angemessen zu reagieren.
1) Die beigefügte Unterlassungserklärung nicht unterschreiben
2) Anwalt zu Hilfe nehmen, der sich mit dem Internetrecht auskennt
3) Kostenlose Ersteinschätzung warnehmen
4) Ruhig und besonnen entscheiden
Um die emotionale Seite einer Abmahnung nicht außer Acht zu lassen: Eine Abmahnung ist nur der Vorschlag einer Einigung nach dem Verdacht einer Urheberrechtsverletzung in Filesharing Börsen. Es ist kein klassisches Ermittlungsverfahren, wie man es aus dem Fernsehen kennt. Der Abgemahnte ist nicht vorbestraft und erhält auch keinen Eintrag in das Führungszeugnis. Alles ist gut.
Trotzdem kann es nervraubend sein, sich mit einer Anwaltskanzlei auseinanderzusetzen. Kein Laie kann entscheiden, ob die Forderung der Kanzlei angemessen ist.
Ortstermine sind bei einer Vertretung in der Regel nicht nötig. Das heisst, dass mann die gesamten Unterlagen per Email oder Fax vorabsenden kann, damit eine sofortige Verteidigung beginnen kann. Somit ist eine optimale, bundesweite Vertretung möglich und es entstehen keinem Nachteile in der Qualität der Verteidigung.
Um die ersten Sorgen und Nöte zu nehmen biete ich eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung an, um Risiken und Möglichkeiten einer Verteidigung zu besprechen.
Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter: 040 411 88 15 70
Hinweise entnehmen Sie bitte folgendem Link : Sofort Hilfe bei Abmahnung.
Für weiterführende Informationen verweise ich auf meine Internetpräsenz www.dr-wachs.de.
Ihr Dr. Alexander Wachs