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Derzeit mahnt die Kanzlei U + C Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die unerlaubte Verwertung diverser Erotikfilme ab. Konkret geht es um den Vorwurf, den Film - Jay's Anal Archiv - in einer Filesharingbörse veröffentlicht zu haben. Auftraggeber und Rechteinhaber ist die Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH, welcher konsequent gegen Filesharer vorgehen lässt. Die den Abmahnungen beigefügte Unterlassungserklärungen ( bezieht sich nicht auschließlich auf die Kanzlei U+C) enthält regelmäßig eine Formulierung, mit welcher der Vorwurf – gern auch als Täter – eingeräumt wird. Dies wird als Schuldanerkenntnis oder auch als sog. Geständnisfunktion gesehen.
Die Höhe der geforderten Summe richtet sich – zumindest mittelbar – nach den angesetzten Streitwerten. Die Rechtsprechung fällt hinsichtlich der in Tauschbörsenverfahren angesetzten Streitwerte regelmäßig sehr unterschiedlich aus. Für ein aktuelles Album können diese von einigen tausend bis zu mehreren zehntausend Euro reichen. Durch die Vielzahl der Entscheidungen – einige sind auch einfach veraltet – wird es dem Abgemahnten schwer gemacht, zu prüfen welche Streitwert „richtig“ ist. Daher empfehle ich die Abmahnung auch hinsichtlich dieses Punktes einer kritischen Prüfung unterziehen zu lassen.
Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet folgenden Service im Falle einer Abmahnung:
1. Kostenlose, telefonische Ersteinschätzung (Auch ohne Mandatserteilung)
2. Sofortige Reaktion nach Mandatserteilung möglich
3. Ortstermine nicht nötig
4. Kommunikation über E-Mail möglich
5. Rückrufanfragen möglich (Wir rufen an, wenn Sie Zeit haben)
6. Außergerichtliche Verteidigung für einen festen Pauschalbetrag
Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.
Ihr Dr. Alexander WachsDie Ihnen vorliegende Abmahnung ist nach aller Wahrscheinlichkeit ein Serienbrief. Den nahezu identisch viele hundert oder gar tausend andere Anschlussinhaber erhalten haben. Dieser enthält regelmäßig auch keine echte Unterschrift. Dennoch muss das Schreiben ernst genommen werden, die dargestellten Umstände machen die Abmahnung nicht unwirksam.