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"Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihnen im Internet begangene Urheber- und Leistungsschutzrechtsverletzung. Insbesondere sind wir beauftragt, Sie namens und in Vollmacht unseres Mandanten wegen Ihres urheberrechtswidrigen Verhaltens abzumahnen und Schadensersatz zu verlangen."
So titelt ein Abmahnung, die viele Internetuser zugesendet bekommen. Ob das so rechtens ist, ist jedoch zu prüfen.
Die Schutt und Waetke Rechtsanwälte mahnen das Computerspiel - Race on - ab. In diesem Kontext werden eine Unterlassungserklärung, sowie ein Pauschalbetrag in Höhe von 600,00 Euro gefordert.
Ich empfehle Ihnen zunächst nach Erhalt der Abmahnung erst einmal in Ruhe durchzuatmen und sich zu informieren. In den von mir bearbeiteten Fällen hat sich herausgestellt, dass die geforderte Summe regelmäßig zu hoch ist. Gerade die Schadensersatzkosten sind angreifbar, wenn der Abgemahnte nur der Anschlussinhaber aber nicht der Verursacher ist.
Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht in der Form unterschrieben werden, wie sie von der abmahnenden Kanzlei beigefügt ist. Zum einen stellt diese regelmäßig ein Schuldanerkenntnis dar. Zum anderen ist nicht geklärt, ob die geforderte Vertragsstrafe nicht viel zu hoch ist. Es sollte sich daher vorbehalten werden, die Vertragsstrafe durch ein Amts- oder Landgericht überprüfen zu lassen.
Konkret rate ich zu folgendem:
1. Atmen Sie tief durch
2. Versuchen Sie herauszufinden, ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung statt gefunden hat.
3. Informieren Sie sich über den Rechteinhaber und die abmahnende Kanzlei.
4. Es ist ferner ratsam zumindest ein Gespräch mit einem in der Materie kundigen Anwalt zu führen, um die Chancen und Risiken auszuloten. Gerne will ich Ihnen hier Rede und Antwort stehen. Ich vertrete bundesweit.
Weiterführende Hinweise entnehmen Sie bitte folgendem Link :Sofort Hilfe bei Abmahnung.
Für weiterführende Informationen verweise ich auf meine Internetpräsenz www.dr-wachs.de.