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Beiträge nach Kanzleien

Abmahnung Schutt Waetke für Mick Haig Production Inc.

Man liest momentan vermehrt in Internetforen, dass man auf eine Abmahnung mit der Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung reagieren könne und so einer Schadensersatzzahlung entgehe. Das ist nicht ganz richtig, da  die Rechtsvertreter auch den Klageweg vor Gericht bestreiten, um die Forderungen einzutreiben. Darum ist es ratsam einen in der Materie fachkundigen Anwalt zu konsultieren.
In diesem Fall mahnen die Schutt Waetke Rechtsanwälte die Urheberrechtsverletzung an Filmen der Mick Haig Production Inc. ab und fordern eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, sowie einen Pauschalbetrag in Höhe von 600,00 Euro.

Ich empfehle Ihnen zunächst nach Erhalt der Abmahnung erst einmal in Ruhe durchzuatmen und sich zu informieren. In den von mir bearbeiteten Fällen hat sich herausgestellt, dass die geforderte Summe regelmäßig zu hoch ist. Gerade die Schadensersatzkosten sind angreifbar, wenn der Abgemahnte nur der Anschlussinhaber aber nicht der Verursacher ist. Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht in der Form unterschrieben werden, wie sie von der abmahnenden Kanzlei beigefügt ist. Zum einen stellt diese regelmäßig ein Schuldanerkenntnis dar. Zum anderen ist nicht geklärt, ob die geforderte Vertragsstrafe nicht viel zu hoch ist. Es sollte sich daher vorbehalten werden, die Vertragsstrafe durch ein Amts- oder Landgericht überprüfen zu lassen.
Konkret rate ich zu folgendem:
1. Atmen Sie tief durch
2. Versuchen Sie herauszufinden, ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung stattgefunden hat.
3. Informieren Sie sich über den Rechteinhaber und die abmahnende Kanzlei.
4. Es ist ferner ratsam zumindest ein Gespräch mit einem in der Materie kundigen Anwalt zu führen, um die Chancen und Risiken auszuloten. Gerne will ich Ihnen hier Rede und Antwort stehen. Ich vertrete bundesweit.
Hinweise entnehmen Sie bitte folgendem Link : Sofort Hilfe bei Abmahnung.
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