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Beiträge nach Kanzleien

Abmahnung Schutt, Waetke

Schutt, Waetke Rechtsanwälte aus Karlsruhe

Die Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte gehört wohl mit zu den ersten Kanzleien, die im Auftrag der Rechteinhaber Abmahnungen ausgesprochen haben, wegen einer in Tauschbörsen begangenen Urheberrechtsverletzung. Die Kanzlei Schutt, Waetke vertritt eine Vielzahl von Rechteinhabern und mahnt vermeintliche Rechtsverletzungen von Erotik Filmen, Mangas, Computerspielen ab. Aktuell werden Abmahnungen u.a. für die Tobis Film GmbH & Co. KG etwa "Book of Eli" versandt.

Hervorzuheben ist, dass die Kanzlei Schutt Waetke in einigen Fällen sehr lange zurückliegende Rechtsverletzungen abmahnt. Dies wird vermutlich damit zusammenhängen, dass die Kanzlei Schutt, Waetke teilweise noch Akteneinsicht in alte Strafanzeigen erhält. Teilweise wird diese erst 1-2 Jahre später durch die Staatsanwaltschaften gewährt.

In der überwiegenden Anzahl scheint die Kanzlei Schutt, Waetke aber nun ebenfalls den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch zu nutzen, so dass dort auch keine strafrechtlichen Nachteile zu erwarten sind.

Die Kanzlei Schutt, Waetke bietet ein Vergleichsangebot, das regelmäßig zwischen 600,00 EUR und 800,00 EUR liegt. Ferner fordert die Kanzlei Schutt, Waetke die Abgabe einer Unterlassungserklärung.Ich rate diese nicht abzugeben, mehr Informationen finden Sie dazu hier.

Um die Chancen und Risiken einer Verteidigung zu besprechen, biete ich eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung an. Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter: 040 411 88 15 70. Für weiterführende Informationen verweise ich auf meine Internetpräsenz www.dr-wachs.de.

Ihr Dr. Alexander Wachs


Regelmäßg sprechen die Schutt Waetke Rechtsanwälte Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung aus. Solch eine Abmahnung wird nun erläutert.

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Auf der ersten Seite zeigen die Schutt Waetke Rechtsanwälte an, welchen Rechteinhaber sie vertreten. Die Beauftragung, die rechtlichen Interessen wahrzunehmen, wird anwaltlich versichert.

"Gegenstand unserer Beauftragung", schreiben die Schutt Waetke Rechtsanwälte in der Abmahnung, "ist eine über Ihren Internetanschluss im Internet begangene Urheberrechtsverletzung an dem Werk "XXX" unserer Mandantin. Unsere Mandantin ist Inhaberin der ausschließlichen urhberrechlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an diesem Werk für die Bundesrepublik Deutschland."

Im Einzelen schreiben die Schutt Waetke Rechtsanwälte:

I. "Sie boten im Internet als Teilnehmer eines so genannten Peer-to-Peer-Netzwerkes (verharmlosend auch als Internettauschbörse genannt) das vorgenannte urheberrechtlich geschützte Werk unserer Mandantin ohne deren Zustimmung anderen zu diesem Zeitpunkt in dem Netzwerk befindlichen Nutzern zum Upload an. Das gleichzeitige anbieten der Dateien, bereits mit Beginn des eigenen Donwloads, gehört zum Grundprinzip dieser Tauschbörsen, ist aber bei geschützten Werken rechtswidrig und strafbar", führen die Schutt Waetke Rechtsanwälte aus.

1. Folgende Daten konnte die Mandantschaft unter anderem aufgrund einer speziell entwickelten Software feststellen und beweissicher dokuentieren lassen:


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IP-Adresse, Datum und Uhrzeit des Downloads, Dateiname des Downloads, Provider Kennzeichen, Hashwert, Provider, client

Hiermit hätten die Schutt Waetke Rechtsanwälte bereits alle Daten, die zu der abgemahnten Person gespeichert seien, bekanntgegeben. Die Adressdaten wurden angeblich von dem Internetprovider nach entsprechendem gerichtlichen Beschluss zum selben Zweck in verschlüsselter Form direkt an die Kanzlei übermittelt.

2. Weiter heisst es in der Abmahnung der Schutt Waetke Rechtsanwälte: "Die Software, mit der die obigen Daten festgestellt und dokumentiert wurden, ermittelt stets korrekte und gerichtsverwertbare Nachweise hinsichtlich der Nutzung derartiger Tauschbörsen. Dies ist durch mehrere Gutachten unabhängiger Sachverständiger bestätigt."

3. Die Urheberrechtskammer des zuständigen Landgerichtes habe auf einen Antrag der Schutt Waetke Rechtsanwälte gem. § 101 Abs. 9 UrhG hin per Beschluss entschieden, dass der Internetzugangsprovider Auskunft darüber geben darf, wem der festgestellte Internetanschluss zu dem fraglichen Zeitpunkt zugewiesen war. "Durch diese gerichtliche Anordnung wurde von Ihrem Internet-Zugangs-Provider mitgeteilt, dass der festgestellte Internetanschluss auf Ihren Namen angemeldet ist, so dass Sie für die Urheberrechtsverletzung, welche unter Nutzung Ihres Anschlusses begangen wurde, haften.", teilt die Kanzlei Schutt Waetke Rechtsanwälte in der Abmahnung mit.

4. "Sie haften immmer dann, wenn Sie selbst gehandelt haben. Es spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dasss Sie als Anschlussinhaber Selbst gehandelt haben. wir gehen daher von Ihrer Täterschaft aus." Die abgemahnte Person hafte auch dann, erläutern die Schutt Waetke Rechtsanwälte in der Abmahanung, "wenn ein anderer Ihren Anschluss genutzt hat." Weiter heisst es, dass "bei einer Nutzung des Anschlusses durch Dritte habe der Anschlussinhaber darüber hinaus Prüfungs- und Überwachunsmaßnahmen vorzunehmen."

Den Abgemahnten treffe auf jeden Fall, berichten die Schutt Waetke Rechtsanwälte, eine sekundäre Darlegungslast, soweit er vortragen wolle, nicht er selbst, sondern eine andere Person habe über den Internetanschluss die Rechtsverletzung begangen. "In diesem Fall können Sie nur durch ausführliche Darlegung, wer Ihren Internetanschluss noch nutzt, wie Ihr Internetanschluss genau gesichert ist, welche sonstigen Schutzmaßnahmen Sie ergriffen haben und dergleichen mehr diese Vermutung widerlegen." Überdies verlangen die Schutt Waetke Rechtsanwälte in diesem Fall bereits jetzt das Vorlegen von Nachweisen (z.B. des Routerprotokolls) von dem Abgemahnten.


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Weiter heisst es in der Abmahnung: "Das Landgericht Düsseldorf hat in einer Entscheidung vom 27.05.2009 (Az. 12 O 134/09) darüber hinaus geurteilt, dass der Inhaber des Internetanschlusses auch für das Verhalten volljähriger Familienmitglieder verantwortlich ist."

Unstreitig hafte die abgemahnte Person, schreiben die Schutt Waetke Rechtsanwälte, wenn sie über einen drahtlosen Internetzugang verfügt und diesen nicht mindestens mit Hilfe einer Verschlüsselung vor dem Zugriff Dritter geschützt hat. Als Anschlussinhaber habe man also dafür Sorge zu tragen, heisst es in der Abmahnung, dass die Rechte Dritter nicht durch Nutzung des Anschlusses verletzt werden können. Weiter geht die Kanzlei Schutt Waetke Rechtsanwälte darauf ein, dass sollte der Abgemahnte den Internetanschluss Minderjährigen zur Verfügung stellen, diese nicht nur mögliche Urheberrechtsverletzungen begehen , sondern ohne Zugangsbeschränkung auf pornographisches und gewaltverherrlichendes Material zugreifen könnten.

5. Das festgestellte Verhalten sei im Übrigen auch gemäß §§ 106 ff. UrhG strafbar.

6. "Das Anbieten urheberrechtlich geschützter Dateien für andere zum Download im Internet stellt eine öffentliche Zugänglichmachung dar und steht nach § 19a UrhG nur dem Urheber bzw dem Rechteinhaber zu. Dies betrifft selbst ursprünglich legal zum privaten Gebrauch hergestellte Kopien solcher Dateien. Auch diese dürfen nicht öffentlich verbreitet bzw. wiedergegeben werden", erläutern die Schutt Waetke Rechtsanwälte.

7. Die Mandantin habe aufgrund des Verhaltens Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz (§ 97 UrhG) sowie Auskunft darüber, woher die Kopien des Werks kamen und an wen sie weitergeben wurden (§ 101 UrhG). Darüber hinaus habe die Mandantin der Schutt Waetke Rechtsanwälte Anspruch auf Vernichtung aller bei dem abgemahnten befindlichen rechtswidrigen Kopien (§98 UrhG) und auf Vernichtung der Vorrichtungen, mit denen die rechtswidrigen Kopien erstellt worden sind (§ 98 UrhG).

8. Die Kanzlei fordert auf, die vorstehend genannte Datei unverzüglich von dem zum Upload freigegebenen Ordner des Rechners zu entfernen. Weiterhin erwarten die Schutt Waetke Rechtsanwälte den Eingang einer ausreichenden strafbewehrten Unterlassungserklärung im Original bis zu einem festgesetzten Zeitpunkt.


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II. "Durch die Verfolgung der über Ihren Anschluss begangenen Rechtverletzung sind Kosten entstanden (Ermittlungskosten, Gerichtskosten, Providerkosten, Rechtsanwaltsgebühren). Sie sind nach den Grundsätzen §§ 97 ff. UrhG sowie gemäß §§ 677 ff. Bgb zum Ersatz dieser Kosten verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn die Rechtsverletzung nicht von Ihnen, sondern von einem Dritten begangen wurde", schreiben die Schutt Waetke Rechtsanwälte.

Überdies habe die Mandantin Anspruch auf Schadensersatz aufgrund des rechtswidrigen schädigenden Verhaltens. Der Schaden besteht nicht in dem Kaufpreis des Werks, sondern in dem Wert der gegenüber dem Rechteinhaber ersparten Lizenzgebühr (§97 Abs. 2 S.3 UrhG), erklären die Schutt Waetke Rechtsanwälte. "Das ist der Betrag, den Sie hätten zahlen müssen, wenn Ihnen das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung des urheberrechtlich geschützten Materials von unserer Mandantin rechtmäßig vertraglich erteilt worden wäre."

Die Schutt Waetke Rechtsanwälte unterbreiten dem Abgemahnten zur Abgeltung aller hier genannten Ansprüche ein einmaliges und befristetes Vergleichsangebot, an das sie sich nur im Falle der fristgerechten und vorbehaltlosen Erfüllung aller hier geltend gemachten Ansprüche gebunden sehe. Gefordert wird außerdem die Zahlung eines pauschalen Gesamtbetrages in Höhe von 750,00 Euro bis zu einem gesetzten Datum.

Abschließend schreiben die Schutt Waetke Rechtsanwälte in der Abmahnung, dass es sich bei dem verlangten Betrag um ein Vergleichsangebot handele, an welches sie nur innerhalb der genannten Zahlungsfrist gebunden seien. Die Geltendmachung höherer Beträge behalten sich die Schutt Waetke Rechtsanwälte ausdrücklich vor, wenn die gesetzten Fristen nicht eingehalten werden oder innerhalb der Fristen nicht alle Ansprüche vollumfänglich erfüllet werden.


Allgemeine Links:

  1. Abmahnung Schutt Waetke Rechtsanwälte für Mick Haig Deutschland wegen Urheberrechtsverletzung
  2. Abmahnung Schutt Waetke für Mick Haig Production Inc.
  3. Abmahnung Schutt, Waetke Rechtsanwälte Mick-Haig Productions Inc. Erotikfilm

Liste abgemahnter Titel:

  1. Beim Klauen erwischt - für Mick Haig Deutschland
  2. Drakensang - Am Fluss der Zeit - für dtp Entertainment
  3. Matt Caseli & Strobe feat. Baby D - Phantasy - Schutt Watke Rechtsanwälte
  4. Phuck Girl 3 - Justin Slayer International
  5. Perverse Traeume nasser Fotzen - Mick-Haig Productions e.K.
  6. Pleasurekraft - Carny - Schutt Waetke Rechtsanwälte - Great Stuff GmbH
  7. Race on - von bitComposer
  8. Race on - bitComposer Games
  9. The American - Tobis Film GmbH
  10. The Book of Eli - TOBIS Film GmbH & Co. KG Berlin
  11. Tropico 4 - Kalypso Media GmbH

Alphabetische Liste abgemahnter Titel:

  1.  
  2.  
  3. Beim Klauen erwischt - für Mick Haig Deutschland
  4. Phuck Girl 3 - Justin Slayer International
  5. Race on - von bitComposer
  6. The American - Tobis Film GmbH
  7. The Book of Eli - TOBIS Film GmbH & Co. KG Berlin
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