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Beiträge nach Kanzleien

Abmahnung Schulenberg und Schenk - Orgasmusfolter 2 Final Climax - Off Limits Media GmbH

Die Kanzlei Schulenberg und Schenk mahnt im Auftrag der Off Limits Media GmbH den Film - Orgasmusfolter 2 Final Climax -  ab und fordert für die öffentliche Zugänglichmachung des streitgegenständlichen Werkes die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages. Wie bereits angeführt wird dem Abgemahnten vorgeworfen den Film in Filesharingbörsen öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Dieses Recht stehe aber, so führt die Kanzlei Schulenberg & Schenk aus, nur dem Rechteinhaber Off Limits Media GmbH zu. Es ist nicht entscheidend ob der Begriff Abmahnung wirklich in dem Anwaltsschreiben fällt. Wenn eine Unterlassungserklärung gefordert wird, in der Sie sich verpflichten eine bestimmte Tätigkeit zu unterlassen, dann handelt es sich um eine Abmahnung. Die Abmahnung soll dazu dienen ein teures Gerichtsverfahren zu verhindern. Es wird davon ausgegangen, dass dies im Interesse des Abgemahnten ist, weswegen der Abgemahnte auch die Kosten des gegnerischen Anwalts zu tragen hat. In letzter Zeit haben gerade die Abmahnungen wegen Tauschbörsennutzung (Filesharing) enorm zugenommen.

Ortstermine sind bei einer Vertretung nicht von Nöten. Sie können mir die Unterlagen auch per E-Mail oder Fax zusenden. Ich kann dann unmittelbar mit Ihrer Vertretung beginnen. Entscheidender als die räumliche Nähe ist die Erfahrung des eingeschalteten Anwalts. Viele Abgemahnte scheuen den Gang zum Anwalt wegen vermeintlich hoher Kosten. Ich vertrete außergerichtlich zu einem günstigen, festen Pauschalpreis, den ich bereits im ersten Telefonat mitteile. Auch vor dem Hintergrund Sie vor weiteren Abmahnungen schon im Vorfeld zu schützen, lohnt sich eine Vertretung.

Die gesetzten Fristen müssen eingehalten werden. Oft hat der Adressat einer Abmahnung nur wenige Tage Zeit angemessen zu reagieren. Sollte man nicht oder zu spät handeln, können Folgekosten, im Extremfall eine einstweilige Verfügung ( Durchsetzung der Forderung ohne Anhörung des Abgemahnten) oder sogar ein Gerichtsverfahren in der Hauptsache folgen.

Auch wirtschaftlich schwächer aufgestellte Abgemahnte können sich anwaltlicher Hilfe bedienen, etwa in dem sie einen Beratungshilfeschein (nicht in allen Bundesländern) beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Dann kostet eine anwaltliche Vertretung durch den Rechtsanwalt eigener Wahl auch aus einem anderen Bundesland den Abgemahnten nur 10,00 EUR. Ich vertrete bundesweit und habe schon sehr vielen Mandanten mit einem Beratungshilfeschein helfen können.

Grundregeln, die nach dem Erhalt zu beachten sind:

1. Regel
Nie ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben. Es muss geprüft werden, ob eine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte und falls ja muss diese im Interesse des Abgemahnten neu formuliert werden.

2. Regel
Nie einfach die geforderten Summen zahlen, selbst bei berechtigten Abmahnungen können die Forderungen oft auf ein erträgliches Maß herabgesetzt werden. Wichtig ist dabei nur, dass Sie mit einem Anwalt, wenn Sie sich vertreten lassen wollen, ein Pauschalhonorar vereinbaren, damit Ihre Ersparnis nicht einfach an einen anderen Anwalt geht.

Sehr oft wird eine selbst verfasste Unterlassungserklärung abgegeben, mit der Hoffnung, damit sei alles erledigt. Auch eine selbst verfasste geänderte oder auch modifizierte Unterlassungserklärung bindet Sie mindesten 30 Jahre.Gerade für Ebay Händler kann hier einige Jahre später eine Vertragsstrafe von mehreren tausend Euro folgen. Auch bei Abmahnungen wegen Tauschbörsen kann das "dicke Ende" einige Jahre später kommen. Daher gilt als

3. Regel
Lassen Sie sich über die Reichweite einer abgegebenen Unterlassungserklärung ausgiebig beraten. Die Folgen eines unbeabsichtigten Verstosses einige Jahre später birgt das Risiko, dass Sie viele tausend Euro zahlen müssen. Eine Unterlassungserklärung ist unbedingt ernst zu nehmen.

Um die Chancen und Risiken einer Verteidigung zu besprechen, biete ich eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung an. Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter : 040 411 88 15 70 . Für weiterführende Informationen verweise ich auf meine Internetpräsenz www.dr-wachs.de.

Ihr Dr. Alexander Wachs