Kostenlose Ersteinschätzung! Rufen Sie uns jetzt an: 040 - 411 881 570(Mo-Fr 8 - 19.30 Uhr & Sa 10 - 16 Uhr) Oder schreiben Sie uns: info@dr-wachs.de

Beiträge nach Kanzleien

Abmahnung Schulenberg und Schenk - Casting Girls No. 013 - für John Thompson Productions e.K.

Aktuell versendet die Kanzlei Schulenberg & Schenk - Casting Girls No. 013 - für die John Thompson Productions e.K. ab. In der Abmahnung werden eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und 1298,00 Euro Pauschalbetrag gefordert. Es geht um den Vorwurf,  urheberrechtlich geschützte Filme in Filesharing Börsen angeboten zu haben.
 
Das alles klingt ersteinmal erschreckend. Was ist eine Unterlassungserklärung? Ist der Vorwurf berechtigt? Ist die geforderte Summe angemessen? Muss ich reagieren?
Um die ersten Sorgen zu nehmen, eine kurze Erklärung:
 
Was ist eine Unterlassungserklärung?
 
 Allen Abmahnungen gemeinsam ist, dass sie ein bestimmtes Verhalten rügen. Es wird darauf hingewiesen, dass dies nicht toleriert wird und bei fortgesetztem Fehlverhalten Konsequenzen drohen. In dem hier vorliegenden Fall ist das öffentliche Zugänglichmachen des Films das gerügte Verhalten und die Konsequenz ist ein Zahlung in Höhe von 5000,00 Euro. Die in der Abmahnung enthaltene Unterlassungseklärung ist von der gegnerischen Kanzlei frei formuliert. Es steht jedem frei, eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellen zu lassen. Das sollte in diesem Fall auch getan werden. Darum der Tip: Niemals ohne Rücksprache mit einem Anwalt die beigefügte Erklärung abgeben.
 
Ist der Vorwurf berechtigt?
 
Das muss in einem Gespräch erörtert werden, da ungesicherte Netzwerke und Computer eine besondere, rechtliche Bewertung benötigen. Wer war an dem Pc ? Wie ist das Netzwerk gesichert? Egal ob berechtigt oder nicht, man muss auf eine Abmahnung reagieren. Den Vorwurf als Massenabmahnung abzuwerten und nicht zu beachten ist schlecht. Die Folgen können eine einstweilige Verfügung oder ein Gerichtsverfahren sein. Wohlgemerkt nur, wenn man nicht reagiert.
 
Ist die geforderte Summe angemessen?
 
Das muss ein Anwalt überprüfen. Die Praxis hat gezeigt, dass die geforderten Beträge oft zu hoch angesetzt sind. Darum ist das Ziel an dieser Stelle die Forderung zu mindern oder abzuwehren.
 
Muss ich reagieren?
 
Ja! Aussitzen kann man das Problem nicht. Das Ganze gewinnt durch die kurzen Fristen an schärfe. Denn innerhalb dieser muss reagiert werden. Selbst wenn man nur wenige Tage Zeit hat, ist das in Urheberrechtsstreitigkeiten angemessen.
 
Um die größten Sorgen und Ängste zu nehmen biete ich eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung an, um Risiken und Chancen einer Verteidigung zu erörten.
Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter:  040 411 88 15 70
 
Hinweise entnehmen Sie bitte folgendem Link : Sofort Hilfe bei Abmahnung.

Für weiterführende Informationen verweise ich auf meine Internetpräsenz www.dr-wachs.de.

Ihr Dr. Alexander Wachs