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Momentan mahnt die Kanzlei Schalast und Partner im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH vermeintliche Urheberrechtsverletzungen in Filesharingbörsen ab und fordert in dieser Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie einen pauschalen Abgeltungsbetrag. Dem Betroffenen wird die öffentliche Zugänglichmachung des urheberrechtlich geschützten Werkes - Kool Savas Aura - in Filesharingbörsen vorgeworfen. Diese Zugänglichmachung geschieht zeitgleich mit dem Download einer Datei.
Nach dem Erhalt solch einer Abmahnung geht es in der Regel nicht nur darum, die geforderte Schadensersatzforderung zu minimieren oder zurückzuweisen, sondern auch vor Folgeabmahnungen zu schützen.
Vorweg einige Grundlegende Informationen: Abmahnungen werden dann ausgesprochen, wenn eine Person sich in ihren Rechten verletzt sieht, bzw ein Dritter die Rechte ( z.B Urheber- und Leistungsschutzrechte ) verletzt hat. In diesem Fall kann der Verletzer, in diesem Fall der Filesharer, aufgefordert werden, diese Handlung zu unterlassen. Übersetzt: Der Rechteinhaber kann dem Downloader verbieten, Dateien ( Filme, Spiele, Lieder) in Internettauschbörsen anzubieten. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber in solch einem Fall vorgesehen, dass sich der Downloader im Falle einer Urheberrechtsverletzung dazu verpflichten muss, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Mit dieser bestätigt der Abgemahnte, wie dem Namen der Erklärung zu entnehmen ist, die Urheberrechtsverletzung (das Anbieten der Datei) gegenüber dem Rechteinhaber XXX zu unterlassen.
Diese Unterlassungserklärung kann frei formuliert werden, muss aber bestimmte grundlegende rechtliche Anforderungen abdecken. Der Unterzeichner muss festlegen, dass er eine Strafe zahlen wird, für den Fall, dass in den nächsten 30 Jahren noch eine Urheberrechtsverletzung von ihm oder einem auf seinen Namen angemeldeten Internetanschluss ausgeht. Diese Zahlung nennt man Vertragsstrafe.
Es sollte deutlich werden, welche Probleme die Abgabe solch einer Unterlassungserklärung mit sich bringen kann. Ziel ist es, die Vertragsstrafe nicht vorher festzulegen, bwz. sich durch die korrekte Formulierung eine mögliche Überprüfung durch ein Gericht offen zu halten. Außerdem sollte die Formulierung, auf das abgemahnte Werk und nicht auf alle Werke des Rechteinhabers bezogen werden. In manchen Fällen muss diese erweitert werden, dieses kann aber nur von Einzelfall zu Einzelfall entschieden werden.
Dieses soll kein Anleitung werden "Unterlassungserklärung im Selbstbau", dazu gibt es im Internet viele informative Texte.
In der Abmahnung wird jedoch nicht nur die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert, sondern auch Schadensersatz. Klar ist, dass dem Rechteinhaber Kosten entstanden sind: Anwaltskosten, Gebühren, Kosten für die Anti-Piracy Firma usw.. Klar ist auch, dass bei einem stattgefundenen Rechtsverstoß, dieser Aufwand entschädigt werden sollte. Fraglich ist nur in welche Höhe. Es gibt auch Fälle, in denen die ganze Forderung zurückgewiesen wird, dieses ist aber eher die Ausnahme.
Die Höhe der geforderten Summe wegen der Rechtsverletzung an dem Musikwerk - Kool Savas Aura - richtet sich – zumindest mittelbar – nach den angesetzten Streitwerten. Die Rechtsprechung fällt hinsichtlich der in Tauschbörsenverfahren angesetzten Streitwerte regelmäßig sehr unterschiedlich aus. Für ein aktuelles Album können diese von einigen tausend bis zu mehreren zehntausend Euro reichen. Durch die Vielzahl der Entscheidungen – einige sind auch einfach veraltet – wird es dem Abgemahnten schwer gemacht, zu prüfen welche Streitwert „richtig“ ist. Daher empfehle ich die Abmahnung auch hinsichtlich dieses Punktes einer kritischen Prüfung unterziehen zu lassen.
Immer wieder kommt es vor, dass Eltern die Schuld auf sich nehmen, um ihre Kinder zu schützen, oder weil sie befürchten anderenfalls strafrechtlich belangt zu werden. Hier wird viel falsch gemacht. Selbst wenn Sie die Forderungen der Gegenseite vollständig erfüllen wollen. Informieren Sie sich über die Reichweite Ihrer Handlungen.
Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte hilft Ihnen, wenn Sie eine Schalast und Partner Abmahnung wegen der angeblichen Rechtsverletzung an dem Musikwerk - Kool Savas Aura - erhalten haben. Bei uns steht die individuelle Beratung im Vordergrund, wir sind 6 Tage die Woche unter der Rufnummer 040 411 88 15 70 für Rückfragen erreichbar. Sie erreichen uns
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Ihr Dr. Alexander Wachs