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Beiträge nach Kanzleien

Abmahnung Schalast und Partner - Edward Maya- Stereo Love - für DigiProtect

Die Kanzlei Schalast und Partner mahnt für den Rechteinhaber DigiProtect die vermeintliche Urheberrechtsverletzung in Filesharing Börsen ab. Konkret geht es um das Lied - Edward Maya Stereo Love dessen auschließliche Nutzungsrechte bei der Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien liegen. In der Abmahnung wegen öffentlicher Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Tonaufmahmen in Peer-to-Peer Netzwerken werden eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und 290,00 Euro Pauschalbetrag gefordert. Die wenigsten werden wisse, was nach dem Erhalt einer Abmahnung zu tun ist. Die wichtigsten Informationen zu dem Thema sollen in diesem Blogbeitrag bereitgestellt werden.

Mit der Abmahnung fordert die Kanzlei Schalast und Partner von dem Abgemahnten zukünftig ein rechtswidriges Handeln zu unterlassen. Bei einer Tauschbörsen Abmahnung fordert der Rechteinhaber, hier DigiProtect,  durch seinen Anwalt, dass über einen Internetanschluss nicht weiter Rechtsverletzungen vorgenommen werden, indem das Lied - Edward Maya Stereo Love -   in Tauschbörsen verbreitet wird. Um dies sicherzustellen muss der Abgemahnte eine Unterlassungserklärung abgeben. Diese ist grundsätzlich recht frei formuliert, es gilt jedoch einige durch Gesetz und Rechtsprechung entwickelte Eckpunkte zu berücksichtigen. Die Unterlassungserklärung muss etwa im Fall eines zukünftigen Verstoßes strafbewehrt sein.

Die Unterlassungserklärung ist die Verpflichtung ein bestimmtes Verhalten in Zukunft nicht wieder vorzunehmen. Der Abgemahnte kann von der Kanzlei Schalast und Partner verpflichtet werden eine Unterlassungserklärung abzugeben, obwohl er das Lied - Edward Maya Stereo Love - schon lange von seinem Rechner gelöscht hat. Es droht nämlich eine Wiederholungsgefahr. Das heißt bis sich der Abgemahnte gegenüber DigiProtect schriftlich verpflichtet es bei Vermeidung einer Vertragsstrafe zu unterlassen, die Datei nicht mehr zu verbreiten, kann der Gegner diesen Unterlassungsanspruch mit sehr hohen Kosten für den Abgemahnten gerichtlich durchsetzen. Darum wird oftmals geraten lieber eine abgeänderte (modifizierte) Unterlassungserklärung abzugeben. Der angeführten Gründe wegen, sollte die beigefügte Unterlassungserklärung nicht unterschrieben werden, da diese ein Schuldanerkenntnis darstellt und der geforderte Betrag akzeptiert wird.

Die gesetzten Fristen müssen eingehalten werden. Oft hat der Adressat einer Abmahnung nur wenige Tage Zeit angemessen zu reagieren. Sollte man nicht oder zu spät handeln, können Folgekosten, im Extremfall eine einstweilige Verfügung (Durchsetzung der Forderung ohne Anhörung des Abgemahnten) oder sogar ein Gerichtsverfahren in der Hauptsache folgen.

Nach dem Erhalt einer Abmahnung sind folgende Regeln zu beachten:

1. Regel
Nie ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben. Es muss geprüft werden, ob eine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte und falls ja muss diese im Interesse des Abgemahnten neu formuliert werden.

In der Abmahnung werden ferner regelmäßig Schadensersatzansprüche eingefordert, diese setzen sich zusammen aus Rechtsanwaltskosten und einer Summe, die für den Auftraggeber der Abmahnung bestimmt ist.
Nach Durchsicht von mehreren hundert Abmahnungen habe ich festgestellt, dass die Anwaltskosten in der weit überwiegenden Anzahl der Abmahnungen eher im oberen Drittel des angemessenen angesiedelt sind. Manchmal werden auch Schadensersatzzahlungen für den Auftraggeber gefordert, die überhaupt nicht gerichtlich durchsetzbar sind. Daher lautet die

2. Regel
Nie einfach die geforderten Summen zahlen, selbst bei berechtigten Abmahnungen können die Forderungen oft auf ein erträgliches Maß herabgesetzt werden. Wichtig ist dabei nur, dass Sie mit einem Anwalt, wenn Sie sich vertreten lassen wollen, ein Pauschalhonorar vereinbaren, damit Ihre Ersparnis nicht einfach an einen anderen Anwalt geht.

Sehr oft wird eine selbst verfasste Unterlassungserklärung abgegeben, mit der Hoffnung, damit sei alles erledigt. Auch eine selbst verfasste geänderte oder auch modifizierte Unterlassungserklärung bindet Sie mindesten 30 Jahre.Gerade für Ebay Händler kann hier einige Jahre später eine Vertragsstrafe von mehreren tausend Euro folgen. Auch bei Abmahnungen wegen Tauschbörsen kann das "dicke Ende" einige Jahre später kommen. Daher gilt als

3. Regel
Lassen Sie sich über die Reichweite einer abgegebenen Unterlassungserklärung ausgiebig beraten. Die Folgen eines unbeabsichtigten Verstosses einige Jahre später birgt das Risiko, dass Sie viele tausend Euro zahlen müssen. Eine Unterlassungserklärung ist unbedingt ernst zu nehmen.

Welche weiteren Kosten kommen auf den Abgemahnten zu?

Viele Abgemahnte scheuen den Gang zum Anwalt wegen vermeintlich hoher Kosten. Ich vertrete außergerichtlich zu einem günstigen, festen Pauschalpreis, den ich bereits im ersten Telefonat mitteile. Auch vor dem Hintergrund Sie vor weiteren Abmahnungen schon im Vorfeld zu schützen, lohnt sich eine Vertretung.

Auch wirtschaftlich schwächer aufgestellte Abgemahnte können sich anwaltlicher Hilfe bedienen, etwa in dem sie einen Beratungshilfeschein (nicht in allen Bundesländern) beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Dann kostet eine anwaltliche Vertretung durch den Rechtsanwalt eigener Wahl auch aus einem anderen Bundesland nur 10,00 EUR. Ich vertrete bundesweit und habe schon sehr vielen Mandanten mit einem Beratungshilfeschein helfen können.

Ortstermine sind bei einer Vertretung nicht von Nöten. Sie können mir die Unterlagen auch per E-Mail oder Fax zusenden. Ich kann dann unmittelbar mit Ihrer Vertretung beginnen. Entscheidender als die räumliche Nähe ist die Erfahrung des eingeschalteten Anwalts.Um die Chancen und Risiken einer Verteidigung zu besprechen, biete ich eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung an. Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter: 040 411 88 15 70. Für weiterführende Informationen verweise ich auf meine Internetpräsenz www.dr-wachs.de.

Ihr Dr. Alexander Wachs