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Beiträge nach Kanzleien

Abmahnung Schalast und Partner

Schalast und Partner Rechtsanwälte

Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen (Filesharing) mahnt die Kanzlei Schalast und Partner für die Digiprotect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH ab. In den letzten mir zur Prüfung vorgelegten Fällen wurden durch die Kanzlei Schalast und Partner besonders häufig für Digiprotect Lieder der Gruppe "Scooter" abgemahnt.  Aktuell auch Edward Maya- Stero Love. Aber auch von unbekanntere Lieder und Alben wie Suffocation – Blood Oath;Behemoth – Evangelion oder auch Abmahnungen für Schlager Musik Amigos - Sehnsucht, die wie Feuer brennt wurde mir berichtet.

Diese einzelnen Lieder befinden sich regelmäßig auf einem größeren Sampler wie etwa Apres Ski Hits oder German Top 100. In diesen Fällen hat die Erfahrung gezeigt, dass hier häufig noch weitere Abmahnungen (sog. Folgeabmahnungen) von anderen Kanzleien wegen anderer Lieder folgen. Dem sollte versucht werden im Vorfeld mit anwaltlicher Hilfe entgegenzutreten. Einen Überblick über einige Werke, die von Schalast und Partner abgemahnt werden finden Sie hier.

Auch die Unterlassungserklärung sollte nicht in der beigefügten Form unterschrieben werden, wenn Sie hier Beratungsbedarf haben, können Sie mich gern anrufen. Hier finden Sie einige Hinweise zu der Unterlassungserklärung. Es sollte nämlich auch der geforderte Vergleichsbetrag von 280,00 EUR auf seine Angemessenheit hin überprüft werden. Die große Gefahr bei Abmahnungen wegen Samplern ist, dass es mit der einen Abmahnung auch nach Zahlung nicht getan ist. Lassen Sie sich hier beraten. Ich berate und vertrete bundesweit.

Um die Chancen und Risiken einer Verteidigung zu besprechen, biete ich eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung an. Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter: 040 411 88 15 70. Für weiterführende Informationen verweise ich auf meine Internetpräsenz www.dr-wachs.de.

Ihr Dr. Alexander Wachs


Die Kanzlei Schalast & Partner mahnt regelmäßig Urheberrechtsverletzung in Filesharingbörsen ab. Solch eine Abmahnung wird nun erläutert.

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Auf der ersten Seite zeigt die Kanzlei Schalast & Partner an, welchen Rechteinhaber sie vertritt. "Namens und im Auftrag unserer Mandandtin nehmen wir Sie aus einer von Ihrem Internetanschluss begangenen Urheberrechtsverletzung in Anspruch. Am / um XXX XXX wurde über Ihren Anschluss eine digitale Kopie der abgemahnten Tonaufnahme XXX im Internet in einem File-Sharing-Netzwerk mittels einer File-Sharing-Software zum Download angeboten, denn die Datei konnte durch Dritte heruntergeladen werden. Dies ist grundsätlich auch dann möglich, wenn über Ihren Internetanschluss eine Datei in einer sog. Tauschbörse "nur" heruntergeladen wurde, da bei diesem Herunterladen eigene, bereits heruntergeladene Dateien widerum Dritten öffentlich zugänglich gemacht werden", schreibt die Kanzlei Schalast & Partner in derAbmahnung.


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"Die Kopie der vorbenannten Tonaufnahem war in einer Datei mit dem Namen XXX und dem Hashwert XXX enthalten. Die Tatsache, dass diese urheberrechtsverletzende Handlung von Ihrem Internetanschluss aus verübt wurde, ergibt sich daraus, dass die IP-Adresse XXX nach Auskunft Ihres Internet-Service-Providers XXX zum maßgeblichen Zeitpunkt Ihrem Internetanschluss zugeorndet war", erklärt die Kanzlei Schalast & Partner. Der Internetprovider habe der Mandantin die Auskunft erteilen müssen, denn er wurde hierzu in einem von der Mandantin angestrengten Gerichtsverfahren von dem zuständigen Landgericht verpflichtet.


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"Es ist damit gerichtlich festgestellt worden, dass durch Ihren Anschluss im Internet die Datei mit der Kopie einer Aufnahme des geschützten Musiktitels angeboten und damit öffentlich zugänglich gemacht wurde. Diese Handlung verstoße, schreibt die Kanzlei Schalast & Partner, gegen das Recht der Mandantin aus § 19a UrhG.

"Aufgrund dieser von Ihrem Internetanschluss aus bgeangenen Urheberrechtsverletzung hat unsere Mandantin gegen Sie nach §97 Abs. 1 UrhG einen Anspruch darauf, es zukünftig zu unterlassen, die zugunsten unserer Mandantin geschützte Tonaufnahme mittels Ihres Internetanschlusses im Internet öffentlich zugänglich zu machen", klärt die Kanzlei Schalast & Partner auf. "Dieser Anspruch ist von einem Verschulden Ihrerseits unabhängig. Dieser Unterlassungsanspruch ist von einem Verschulden Ihrereseits unabgängig". Weiter heisst es in der Abmahnung der Kanzlei Schalast & Partner:" Dieser Unterlassungsanspruch unserer Mandantin erlischt allerdings, sobald Sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben."

Neben dem vorbenannten Anspruch stehe der Mandantin der Kanzlei Schalast & Partner auch ein Anspruch auf Erstattung der Kosten und Schäden infolge der Urheberrechsverletzung zu (§97 Abs. 2 UrhG, § 97 a Abs. 1 S.2 UrhG). Dazu gehören etwa die Kosten für die Ermittlung der IP-Adresse, der Inanspruchnahme anwaltlicher Beratung und Vertretung, des oben genannten Gerichtsverfahrens, der Speicherung und Herausgabe der Daten durch den Internet-Service-Provider, der anschließenden Korrespondenz und der Abmahnung.

"Zur Vermeidung eines gerichtlichen Vorgehens gegen Sie wegen der vorbenannten Ansprüche gibt Ihnen unserer Mandantin hiermit die Gelgenheit zu einer außergerichtlichen Erledigung durch Abgabe der Unterlassungserklärung und Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 290,00 Euro


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Sollte eine einvernehmliche außergerichtliche Erledigung nicht zustande kommen, werde die Kanzlei Schalast & Partner der Mandantin ein gerichtliches Vorgehen empfehlen. An den angebotenen Pauschalbetrag von 290,00 Euro sei die Mandantin dann nicht mehr gebunden. Das mit einem gerichtlichen Verfahren verbundene finanzielle Risiko für den Abgemahten läge erheblich über diesem Betrag. Die Kanzlei Schalast & Partner schreibt in der Abmahnung: "So ist nach der Rechtssprechung für Fälle dieser Art ein Streitwert in Höhe von 10,000 Euro pro Musiktitel anzusetzen."

"Zur außergerichtlichen Erledigung fordern wie Sie daher namens und im Auftrag unserer Mandantin auf:

1. eine Unterlassungserklärung auf/entsprechend dem beigefügten Entwurf abzugeben und
2. unserer Mandantin einen Vergleichtsbetrag in Höhe von 290,00 Euro zu zahlen."

Sollte die Kanzlei Schalast & Partner die Unterlassungserklärung und/oder die Zahlung nicht bist zu dem genannten Zeitpunkt erhalten haben, werden sie der Mandantin, so steht es in der Abmahnung, raten, gegen den Betroffenen wegen Verletzung des Urheberrechts gerichtlich vorzugehen. In dem Fall einer Auseinandersetzung vor Gericht ist die Mandantin nicht mehr an den in der Abmahnung genannten Vergleichsbetrag von 290,00 Euro gebunden, hält die Kanzlei Schalast & Partner fest.

 


 

Allgemeine Links:

Unterlassungserklärung Schalast und Partner

German Top 100 Abmahnungen Exemplarisch


Liste Rechteinhaber:

Abmahnung Urheberrechtsverletzung Filesharing - 3p-Label - Kanzlei Schalast und Partner

Abmahnung Urheberrechtsverletzung Filesharing - DigiProtect - Schalast & Partner


Liste abgemahnter Titel:

  1. Avantasia 2010 Angel of Babylon - für Digiprotect
  2. Axel Fischer Traum von Afrika
  3. Cassey Doreen - Girls just want to have fun - DigiProtect GmbH
  4. Edward Maya- Stereo Love
  5. Scooter The Sound Above My Hair MOS Club Files Vol.9 - DigiProtect GmbH
  6. Scooter J'adore Hardcore
  7. Scooter - The Sound above my hair  / Tunnel Trance Force 52