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Die Kanzlei Sasse und Partner mahnt im Auftrag der Edel Germany GmbH das Musikwerk- Skunk Anansie-Wonderlustre - ab und fordert in der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie 800,00 Euro Pauschalbetrag. Dem Betroffenen wird vorgeworfen, das Album in Filesharingbörsen heruntergeladen und gleichzeitig veröffentlicht zu haben. In dem Fall, dass urheberrechtlich geschützte Werke in Peer-to-Peer Netzwerken Dritten zur Verfügung gestellt werden, kann der Rechteinhaber, hier die Edel Germany GmbH, Anspruch auf Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend machen.
Da jedoch jeder Fall individuell zu beleuchten ist, kann kein pauschales Urteil darüber agegeben werden, was nach dem Erhalt solch einer Abmahnung zu tun ist. In manchen Fällen ist der Verdacht begründet und erweist sich als angemessen, in anderen Fällen wiederum hatten die Abgemahnten nicht einmal Filesharingprogramme installiert. Grundlegend kann jedoch von der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung abgeraten werden. Diese stellt ein Schuldanerkenntnis dar und der Unterzeichner akzeptiert die geforderte Schadensersatzsumme. Hinzu kommt, das hat eine Unterlassungserklärung an sich, dass sich der Abgemahnte gegenüber der Edel Germany GmbH verpflichtet, keine weiteren Urheberrechtsverletzungen mehr vorzunehmen. Da diese Erklärung 30 Jahre gültig ist, sollte vor der Abgabe in jedem Fall eine kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch genommen werden.
In dieser lässt sich auch klären, ob die geforderte Summe angemessen ist. Als letzter Punkt gilt es sich vor weiteren Abmahnungen zu schützen. Mehrfachabmahnungen sind kein Einzelfall mehr.
Um die Chancen und Risiken einer Verteidigung zu besprechen, biete ich eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung an. Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter : 040 411 88 15 70 . Für weiterführende Informationen verweise ich auf meine Internetpräsenz www.dr-wachs.de.