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Die Rechtsanwaltskanzlei Sasse und Partner mahnt im Auftrag der Senator Film Verleih GmbH - den Film - Schock Labyrinth - ab und fordert in dieser Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 800,00 Euro. Dem Betroffenen wird vorgeworfen, den Film - Schock Labyrinth - in Filesharingbörsen öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Da dieses Recht nur der Senator Film Verleih GmbH zustehe, macht die Kanzlei Sasse und Partner Anspruch auf Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend. Diese Forderung sei, erklärt die Kanzlei Sasse und Partner in der Abmahnung, durch die Zahlung des Pauschalbetrages und der Abgabe einer Unterlassungserklärung abgegolten.
Nach dem Erhalt solch einer Abmahnung gibt es diverse Fragen zu beantworten, um anhand der gesammelten Daten angemessen auf die Forderung zu reagieren. Ungeprüft, bzw verändert sollte die beigefügte Unterlassungserklärung nicht unterschrieben werden. Hierbei spricht man von einer modifizierten Unterlassungserklärung (modUE). In dem besten Fall ist diese von einem Anwalt individuell verfasst und angepasst.
Auch die Schadensersatzforderung, bzw der pauschale Abgeltungsbetrag sollte nicht ungeprüft abgegolten werden. Die Praxis hat gezeigt, dass die geforderten Beträge oft zu hoch angesetzt sind. Auch hier muss wieder von Fall zu Fall entschieden werden.
Letzendlich geht es nach dem Erhalt solch einer Abmahnung die Ruhe zu bewahren und sich zu informieren. Näher Informationen finden Sie unter folgendem Link: Sasse und Partner.
Ich biete Abgemahnten eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung an sowie eine außergerichtliche Verteidigung zu einem festen Pauschalbetrag. Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter: 040-411 88 15 70
Ihr Dr. Alexander Wachs