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Beiträge nach Kanzleien

Abmahnung Sasse und Partner - Ong Bak 3 - Splendid Film GmbH

Die Kanzlei Sasse und Partner mahnt im Auftrag der Splendid Film GmbH den Film - Ong Bak 3 - ab und fordert in dieser Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 800,00 Euro Pauschalbetrag. Eine Abmahnung ist eine außergerichtliche Aufforderung, ein behauptetes Fehlverhalten einzustellen. Bei Tauschbörsen-Abmahnungen bedeutet dies regelmäßig ein bestimmtes Werk - hier - Ong Bak 3 - des Rechtinhabers Splendid Film GmbH nicht mehr in Tauschbörsen öffentlich zugänglich machen zu lassen.

Wie bereits angeführt fordert die Kanzlei Sasse und Partner nicht nur einen Geldbetrag, sondern auch die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Sollte der Rechtsverstoß wirklich stattgefunden haben, sollte dieser Forderung in der Regel auch nachgekommen werden. Jedoch nicht in der Form, wie sie der Abmahnung durch die Kanzlei Sasse und Partner beigefügt ist. Wenn man die Formulierung der mitgeschickten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung genau liest, wird deutlich, dass man sich nicht nur verpflichtet den abgemahnten Film - Ong Bak 3 - nicht mehr unerlaubt zu veröffentlichen, sondern sämtliche Filme der Splendid Film GmbH. Da die Kanzlei nur einen Formulierungsvorschlag verfasst hat, steht es jedem Abgemahnten frei eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, die der eigene Anwalt verfasst hat.

Ich biete Abgemahnten im Fall einer Abmahnung ein kostenlose Ersteinschätzung an, in der ich über Möglichkeiten und Risiken einer außergerichtlichen Verteidigung berate. Ich freue mich über Ihren Anruf. Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter 040 411 88 15 70.

Ihr Dr. Alexander Wachs