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Beiträge nach Kanzleien

Abmahnung Sasse & Partner - Damage - WVG Medien GmbH

Abmahnung wegen Verstoß § 106 UrhG - unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke. So lautet es in der Abmahnung, die derzeit von der Kanzlei Sasse und Partner ausgesprochen wird. Dem Betroffenen wird vorgeworfen, den Film Damage in Filesharingbörsen veröffentlicht zu haben. Da dieses Recht nur der WVG Medien GmbH zustehe, macht die Kanzlei Sasse & Partner Anspruch auf Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung der angefallenen Rechtsanwaltskosten geltend. Konkret soll der Abgemahnte 800,00 Euro Pauschalbetrag zahlen und die beigefügte Unterlassungserklärung abgeben. 

Die Praxis hat gezeigt, dass die Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung ein Schuldeingeständnis darstellt und sie die Zahlungsaufforderung akzeptieren.

Grundregeln, die nach dem Erhalt zu beachten sind:

1. Regel
Nie ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben. Es muss geprüft werden, ob eine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte und falls ja muss diese im Interesse des Abgemahnten neu formuliert werden.

2. Regel
Nie einfach die geforderten Summen zahlen, selbst bei berechtigten Abmahnungen können die Forderungen oft auf ein erträgliches Maß herabgesetzt werden. Wichtig ist dabei nur, dass Sie mit einem Anwalt, wenn Sie sich vertreten lassen wollen, ein Pauschalhonorar vereinbaren, damit Ihre Ersparnis nicht einfach an einen anderen Anwalt geht.

3. Regel
Lassen Sie sich über die Reichweite einer abgegebenen Unterlassungserklärung ausgiebig beraten. Die Folgen eines unbeabsichtigten Verstosses einige Jahre später birgt das Risiko, dass Sie viele tausend Euro zahlen müssen. Eine Unterlassungserklärung ist unbedingt ernst zu nehmen.

Um die Chancen und Risiken einer Verteidigung zu besprechen, biete ich eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung an. Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter : 040 411 88 15 70 . Für weiterführende Informationen verweise ich auf meine Internetpräsenz www.dr-wachs.de.

Ihr Dr. Alexander Wachs