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Die Kanzlei .rka Reichelt, Klute, Aßmann Rechtsanwälte vertritt eine Vielzahl von Softwareunternehmen, die Computerspiele erstellen und/oder vermarkten. Darunter Techland Spz o.o und die Koch Media GmbH. Unter den abgemahnten Computerspielen sind Titel wie "Batman Arkham Asylum", "Call of Juarez - Bound in Blood" und "Kane and Lynch 2" .
Die Kanzlei rka weist in der mir vorliegenden Abmahnung darauf hin, dass neben Schadensersatz und Auskunft und Löschung der fraglichen Datei "sogar die Herausgabe und Vernichtung ihres Rechners oder Ihrer Festplatte" in Betracht kommen könne. Zumindest die Vernichtung des Rechners oder der Festplatte kommt wohl in den üblichen Tauschbörsenkonstellationen kaum in Betracht. Mir ist auch kein Urteil bekannt, in dem dies durchgesetzt wurde. Zumindest dieser Punkt wird also nicht so heiß gegessen wie gekocht.
Anders hingegen sieht es bei den Unterlassungsansprüchen aus, diese bestehen verschuldensunabhängig. Dennoch sollte die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung in der beigefügten Form zurückgesandt werden. Vgl. Sie dazu hier.
Hinsichtlich der geltend gemachten Forderungen ist darauf hinzuweisen, dass die Rechtsanwälte zwischen 482,00 EUR und 650,00 EUR (je nach Werk und Rechteinhaber) fordern. In den neuesten Abmahnungen, die mir für das Computerspiel "Kane and Lynch 2" vorliegen werden sogar 800,00 EUR gefordert.
Es handelt sich dabei um einen Pauschalbetrag, dieser Betrag wird nicht näher zwischen Anwaltskosten und Schadensersatz aufgeschlüsselt.
Nach meiner Erfahrung werden Computerspiele viel von Heranwachsenden heruntergeladen, oftmals hat der Anschlussinhaber auch keine Kenntnis von der Rechtsverletzung. Dann stellt sich die Frage, ob die Anschlussinhaber - Eltern oder der Mitbewohner/die Mitbewohnerin, für die Rechtsverletzung in Anspruch genommen werden kann. Gern will ich Ihnen hier mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Um die Chancen und Risiken einer Verteidigung zu besprechen, biete ich eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung an. Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter: 040 411 88 15 70. Für weiterführende Informationen verweise ich auf meine Internetpräsenz www.dr-wachs.de.
Ihr Dr. Alexander Wachs
Liste abgemahnter Titel:
Alphabetische Liste abgemahnter Titel
Abmahnung rka Reichelt Klute Aßmann - Dead Island - Koch Media GmbH
Die Kanzlei Reichelt Klute Aßmann mahnt für die Koch Media GmbH die vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Werk - Dead Island - ab. Eine Reichelt Klute Assmann Abmahnung ist für die meisten Anschlussinhaber eine Überraschung.
Gerade Betroffene, die noch nie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind, sehen sich durch Abmahnungen extrem unter Druck gesetzt. Die Höhe der Forderung und die in den Abmahnungen genannten Streitwerte tuen ihr übriges um ein gewisses Gefühl der Ohnmacht zu festigen. Dies muss nicht so sein. Eine Abmahnung ist ein Problem und sollte ernst genommen werden, stellt aber – zumindest bei richtiger Handhabe – kein unüberschaubares finanzielles Risiko dar. Wenn Sie eine Reichelt Klute Assmann Abmahnung erhalten haben, nutzen Sie die Chance mit erfahrenen Rechtsanwälten ein erstes kostenloses Gespräch zu führen. Wir helfen Ihnen gern.
-Was ist eine Abmahnung?
Mit der Reichelt Klute Assmann Abmahnung wegen der angeblichen Urheberrechtsverletzung an dem Werk - Dead Island - fordert der Abmahnende von dem Abgemahnten zukünftig ein rechtswidriges Handeln zu unterlassen. Bei einer Tauschbörsen Abmahnung fordert der Rechteinhaber durch seinen Anwalt, dass über einen Internetanschluss nicht weiter Rechtsverletzungen vorgenommen werden, indem Lieder oder Filme in Tauschbörsen verbreitet werden. Um dies sicherzustellen muss der Abgemahnte eine Unterlassungserklärung abgeben. Diese ist grundsätzlich recht frei formuliert, es gilt jedoch einige durch Gesetz und Rechtsprechung entwickelte Eckpunkte zu berücksichtigen. Die Unterlassungserklärung muss etwa im Fall eines zukünftigen Verstoßes strafbewehrt sein.
-Was ist eine Unterlassungserklärung?
Die Unterlassungserklärung ist die Verpflichtung ein bestimmtes Verhalten in Zukunft nicht wieder vorzunehmen. Der Abgemahnte kann verpflichtet werden eine Unterlassungserklärung abzugeben, obwohl er die fragliche Datei - Dead Island - schon lange von seinem Rechner gelöscht hat. Es droht nämlich eine Wiederholungsgefahr. Das heißt bis sich der Abgemahnte schriftlich verpflichtet es bei Vermeidung einer Vertragsstrafe zu unterlassen, die Datei nicht mehr zu verbreiten, kann der Gegner diesen Unterlassungsanspruch mit sehr hohen Kosten für den Abgemahnten gerichtlich durchsetzen. Darum wird oftmals geraten lieber eine abgeänderte (modifizierte) Unterlassungserklärung abzugeben.
-Muss jeder eine Unterlassungserklärung abgeben?
Der Abgemahnte ist nicht verpflichtet eine Unterlassungserklärung abzugeben, wenn er die Rechtsverletzung an dem Werk - Dead Island - nicht begangen hat und sie ihm auch nicht über die sog. Störerhaftung zugerechnet werden kann. Dennoch ist nach anwaltlicher Prüfung in manchen Fällen ratsam, obwohl sich der Abgemahnte „keiner Schuld bewusst ist“, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Namentlich um im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung nur noch über die geforderte Geldsumme streiten zu müssen. Dies ist regelmäßig sehr viel günstiger, weil die Gerichte den Unterlassungsstreitwert allein regelmäßig bei mehreren tausend Euro ansetzen.
-Wie erreiche ich einen Anwalt, der sich im Internetrecht auskennt?
Ortstermine sind bei einer Vertretung wegen der angeblichen Urheberrechtsverletzung an dem Werk - Dead Island - nicht von Nöten. Sie können mir die Unterlagen auch per E-Mail oder Fax zusenden. Ich kann dann unmittelbar mit Ihrer Vertretung beginnen. Entscheidender als die räumliche Nähe ist die Erfahrung des eingeschalteten Anwalts.
-Welche Folgekosten kommen auf den Abgemahnten zu?
Viele Abgemahnte scheuen den Gang zum Anwalt wegen vermeintlich hoher Kosten. Ich vertrete außergerichtlich zu einem günstigen festen Pauschalpreis, den ich bereits im ersten Telefonat mitteile. Auch vor dem Hintergrund Sie vor weiteren Abmahnungen schon im Vorfeld zu schützen, lohnt sich eine Vertretung.
-Wieviel Zeit hat der Abgemahnte nach Erhalt einer Abmahnung?
Die gesetzten Fristen wegen der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung an dem Werk - Dead Island - müssen eingehalten werden. Oft hat der Adressat einer Abmahnung nur wenige Tage Zeit angemessen zu reagieren. Sollte man nicht oder zu spät handeln, können Folgekosten, im Extremfall eine einstweilige Verfügung ( Durchsetzung der Forderung ohne Anhörung des Abgemahnten) oder sogar ein Gerichtsverfahren in der Hauptsache folgen.
-Greift die 100 EUR Deckelung?
Tendenziell halte ich es für möglich, dass die sog. 100,00 EUR Deckelung zukünftig auch bei einem aktuellen Film oder Album oder Computerspiel angewandt werden wird. Derzeit wird von den Gerichten die 100,00 EUR Deckelung aber nur bei dem Vorwurf ein einziges Lied heruntergeladen zu haben und damit öffentlich zugänglich gemacht zu haben, diskutiert.
Wenn Sie zu einem der beschriebenen Punkte Fragen haben, können Sie sich gern mit mir in Verbindung setzen. Ich biete Abgemahnten eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung, in der ich über Chancen und Risiken im Umgang mit Abmahnungen berate. Vertrauen Sie gern auf meine Erfahrung.
1. Regel
Nie ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben. Es muss geprüft werden, ob eine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte und falls ja muss diese im Interesse des Abgemahnten neu formuliert werden.
2. Regel
Nie einfach die geforderten Summen zahlen, selbst bei berechtigten Abmahnungen können die Forderungen oft auf ein erträgliches Maß herabgesetzt werden. Wichtig ist dabei nur, dass Sie mit einem Anwalt, wenn Sie sich vertreten lassen wollen, ein Pauschalhonorar vereinbaren, damit Ihre Ersparnis nicht einfach an einen anderen Anwalt geht.
3. Regel
Lassen Sie sich über die Reichweite einer abgegebenen Unterlassungserklärung ausgiebig beraten. Die Folgen eines unbeabsichtigten Verstosses einige Jahre später birgt das Risiko, dass Sie viele tausend Euro zahlen müssen. Eine Unterlassungserklärung ist unbedingt ernst zu nehmen.
Weitere Informationen unter: http://www.dr-abmahnung.de/blog
Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet folgenden Service im Falle einer Reichelt Klute Assmann Abmahnung wegen der Urheberrechtsverletzung an dem Werk - Dead Island.
1. Kostenlose, telefonische Ersteinschätzung (Auch ohne Mandatserteilung)
2. Sofortige Reaktion nach Mandatserteilung möglich
3. Ortstermine nicht nötig
4. Kommunikation über E-Mail möglich
5. Rückrufanfragen möglich (Wir rufen an, wenn Sie Zeit haben)
6. Außergerichtliche Verteidigung für einen festen Pauschalbetrag
Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.
Ihr Dr. Alexander Wachs