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Beiträge nach Kanzleien

Abmahnung .rka Reichelt Klute Aßmann - Operation Flashpoint Red River - Koch Media GmbH

Die Neuerscheinung des Spieles - Operation Flashpoint Red River - (20. April 2011) liegt nicht lange zurück und bereits einen knappen Monat später lässt der Rechteinhaber Koch Media GmbH die unerlaubte Verwertung des Spieles abmahnen. Die Beauftragte Kanzlei ist in diesem Fall .rka Reichelt Klute Aßmann, welche dem Abgemahnten vorwirft, das Spiel - Operation Flashpoint Red River - in einer Filesharingbörse veröffentlicht zu haben. Das es zu diesem Vorwurf kommt, kann unterschiedliche Ursachen haben. Hier nur einige Beispiele:

Möglichkeit 1: Der Anschlussinhaber hat das Spiel - Operation Flashpoint Red River - in einer Filesharingbörse heruntergeladen. (Der Download bringt zeitgleich eine Downloadmöglichkeit für andere mit sich)

Möglichkeit 2: Ein Dritter (nicht der Anschlussinhaber), der Zugriff auf einen an den Internetanschluss angeschlossenen Rechner hatte, hat das Spiel - Operation Flashpoint Red River - (Mitbewohner, Mitnutzer des W-Lan)

Möglichkeit 3: Das Spiel - Operation Flashpoint Red River - war in einem freigegebenen Ordner gespeichert und es konnte über ein Peer-to-Peer Netzwerk hierauf zugegriffen werden.

Möglichkeit 4: Ein Dritter hat sich in das W-Lan Netzwerk eingehackt und das Spiel - Operation Flashpoint Red River - heruntergeladen

Möglichkeit 5. Bei der Ermittlung durch die Anti-Piracy-Firma ( Die Firma, die die Urheberrechtsverletzung aufgezeichnet hat) hat ein Fehler dazu geführt, dass die dynamische IP-Adresse falsch zugeordnet wurde.

Nach dem Erhalt solch einer Abmahnung gilt es folgendes zu beachten: Die Kanzlei macht Anspruch auf Unterlassung, Abgabe einer Unterlassungserklärung und einen Pauschalbetrag geltend. Jede Forderung muss getrennt voneinander gesehen werden. Das heisst, dass Sie den geforderten Betrag zahlen und die Unterlassungserklärung umformuliert abgeben können. In der Regel kann man sagen, dass die den Abmahnungen beigefügten Unterlassungserklärungen regelmäßig zu weit gefasst sind. Es steht jedem Abgemahnten frei, eine modifizierte (veränderte) Unterlassungserklärung zu erstellen bzw erstellen zu lassen. Sie sind nicht verpflichtet die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung in der vorgelegten Form zu unterschreiben. Hier gilt es nur so viel wie nötig zu versichern. Natürlich müssen rechtliche Grundlagen beachtet werden, um die Unterlassungserklärung nicht unwirksam zu machen.

Eine weitere Möglichkeit ist es, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben und den geforderten Betrag nicht zu zahlen. Dieses ist der verbreitete Ratschlag einer verbreiteten Internetgemeinde. Hierbei muss der Betroffene jedoch wissen, dass sich die Kanzleien in den seltensten Fällen einfach so "abspeisen" lassen. Je nach gerade anliegendem Arbeitsaufwand folgen in der Regel weitere Zahlungsaufforderungen bis zum Erwirken einer einstweiligen Verfügung. Dieses ist nicht der Regelfall, es sollte jedoch klar sein, dass eine Verteidigung in Eigenregie auch bedeutet, weiterem Druck standzuhalten.

Sollte der Anschlussinhaber die Urheberrechtsverletzung nich begangen haben, kann in manchen Fällen ein Teil der Forderung zurückgewiesen werden. Letzendlich besteht natürlich auch der Weg, einen Anwalt einzuschalten, der sich mit Abmahnfällen auskennt. Sie übermitteln einfach die Ihnen zugesendeten Unterlagen (per fax/mail) und sind den Ärger los. Der Anwalt übernimmt den Kontakt mit der gegnerischen Seite, verfasst eine Unterlassungserklärung, versucht den Betrag zu mindern oder zurückzuweisen und entwickelt ein Verteidigungsstrategie, die vor Folgeabmahnungen schützen kann.

Ich biete folgenden Service im Falle einer Abmahnung:

1. Kostenlose, telefonische Ersteinschätzung (Auch ohne Mandatserteilung)
2. Sofortige Reaktion nach Mandatserteilung möglich
3. Ortstermine nicht nötig
4. Kommunikation über E-Mail möglich
5. Rückrufanfragen möglich (Wir rufen an, wenn Sie Zeit haben)
6. Außergerichtliche Verteidigung für einen festen Pauschalbetrag

Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.

Ihr Dr. Alexander Wachs