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Die Rechtsanwaltskanzlei Lutz Schröder mahnt im Auftrag des Rechteinhabers Paul Elcombe, Ripley Lane West, Leatherhead KT24 6JS, Großbritannien die unerlaubte Verwertung des urheberrechtlich geschützten Werkes - Totally Sick Porn 2 - ab und fordert in dieser Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 750,00 Euro.
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, den Film - Totally Sick Porn 2 - in einem Peer-to-Peer Netzwerk zum Download bereitgestellt zu haben. Dieses geschieht zeitgleich mit dem Download einer Datei. Da diese Form der Veröffentlichung dem Rechteinhaber vorbehalten ist macht die Kanzlei Lutz Schröder Anspruch auf Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung der angefallenen Kosten geltend.
Unsere Kanzlei vertritt seit Jahren Abgemahnte aus ganz Deutschland, die Abmahnungen wegen erotischen Filmen erhalten haben. Die Kommunikation ist über E-mail möglich.
Das Besondere an Abmahnungen ist, dass die Rechtsprechung davon ausgeht, dass Abmahnungen im Interesse des Abgemahnten sind. Namentlich weil damit ein teureres gerichtliches Verfahren vermieden werden kann. Aus diesem Grund soll der Abgemahnte auch die Anwaltskosten des Abmahners tragen müssen. Dies gilt freilich aber nur, wenn die Abmahnung berechtigt ist und keine überhöhten Gebühren gefordert werden.
Die Unterlassungserklärung ist der Mittelpunkt der - Totally Sick Porn 2 - Abmahnung. Solch ein geschlossener Unterlassungsvertrag wirkt lebenslänglich. Daher ist es immer ratsam vor einer vorschnellen Abgabe zumindest den ein oder anderen Punkt abzumildern und das oftmals enthaltene Schuldanerkenntnis zu entfernen. Dies ist umso wichtiger, wenn Widerstand zumindest gegen die Höhe der Forderung geleistet werden soll.
An diesen Beispielen wird deutlich, dass der Betroffene einer Abmahnung des Anwalts Lutz Schröder nicht schutzlos gegenüber steht. Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte hilft Ihnen, wenn Sie eine Abmahnung wegen der angeblichen Urheberrechtsverletzung an dem Werk - Totally Sick Porn 2 - erhalten haben. Bei uns steht die individuelle Beratung im Vordergrund, wir sind 6 Tage die Woche für Rückfragen erreichbar. Sie erreichen uns
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 19:30 Uhr und Samstag von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Das erste telefonische Gespräch, in dem wir Kosten und Risiken mit Ihnen besprechen, ist für Sie kostenlos. Diese Gespräch wird ihnen regelmäßig aber schon helfen, die ganze Angelegenheit deutlich ruhiger zu sehen. Falls Sie sich danach von uns vertreten lassen wollen, vertrauen Sie auf unsere schnellen Reaktionszeiten. Im Notfall können wir in wenigen Stunden reagieren. Wir freuen uns von Ihnen zu hören.
Ihr Dr. Alexander Wachs