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Momentan mahnt die Kanzlei Lihl im Auftrag des Rechteinhabers Prokino Filmverleih GmbH den Film - Hachiko eine wunderbare Freundschaft - ab. In der Abmahnung wegen der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Filmaufnahmen in Filesharing Börsen werden eine Unterlassungserklärung und 475,00 Euro Pauschalbetrag gefordert. Nach Erhalt einer solchen Abmahnung werden Sie erst einmal geschockt sein. Das Anwaltsdeutsch und die hohen Zahlen und Streitwerte beeindrucken sogar viele gestandene Anwälte. Umso wichtiger ist, sich nicht zu schnell zu einer Handlung hinreißen zu lassen. Informieren Sie sich. Ich gewähre seit vielen Jahren Abgemahnten eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung. Nach einem ruhigen Gespräch mit einem erfahrenen Anwalt, stellt sich die Sachlage häufig ganz anders dar.
Was ist eine Abmahnung?
Mit der Abmahnung fordert der Abmahnende von dem Abgemahnten zukünftig ein rechtswidriges Handeln zu unterlassen. Bei einer Tauschbörsen Abmahnung fordert der Rechteinhaber durch seinen Anwalt, dass über einen Internetanschluss nicht weiter Rechtsverletzungen vorgenommen werden, indem Lieder oder Filme in Tauschbörsen verbreitet werden. Um dies sicherzustellen muss der Abgemahnte eine Unterlassungserklärung abgeben. Diese ist grundsätzlich recht frei formuliert, es gilt jedoch einige durch Gesetz und Rechtsprechung entwickelte Eckpunkte zu berücksichtigen. Die Unterlassungserklärung muss etwa im Fall eines zukünftigen Verstoßes strafbewehrt sein.
Es ist nachvollziehbar, dass die abmahnende Kanzlei eine Unterlasssungserklärung so formuliert, dass sie vorteilhaft für den Auftraggeber ist und dem Abgemahnten eher Nachteile bringt. Besser ist es die Unterlassungserklärung zu verändern, denn die beigefügte Version ist nur ein Vorschlag. Es steht jedem Betroffenen frei, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Gern will ich Sie hierzu beraten.
Was ist ein Unterlassungserklärung?
Die Unterlassungserklärung ist die Verpflichtung ein bestimmtes Verhalten in Zukunft nicht wieder vorzunehmen. Der Abgemahnte kann verpflichtet werden eine Unterlassungserklärung abzugeben, obwohl er die fragliche Datei schon lange von seinem Rechner gelöscht hat. Es droht nämlich eine Wiederholungsgefahr. Das heißt bis sich der Abgemahnte schriftlich verpflichtet es bei Vermeidung einer Vertragsstrafe zu unterlassen, die Datei nicht mehr zu verbreiten, kann der Gegner diesen Unterlassungsanspruch mit sehr hohen Kosten für den Abgemahnten gerichtlich durchsetzen. Darum wird oftmals geraten lieber eine abgeänderte (modifizierte) Unterlassungserklärung abzugeben.
Innerhalb von welchem Zeitraum muss ich handeln?
Die gesetzten Fristen müssen eingehalten werden. Oft hat der Adressat einer Abmahnung nur wenige Tage Zeit angemessen zu reagieren. Sollte man nicht oder zu spät handeln, können Folgekosten, im Extremfall eine einstweilige Verfügung ( Durchsetzung der Forderung ohne Anhörung des Abgemahnten) oder sogar ein Gerichtsverfahren in der Hauptsache folgen.
Wie erreiche ich einen Anwalt, der sich im Internetrecht auskennt?
Ortstermine sind bei einer Vertretung nicht von Nöten. Sie können mir die Unterlagen auch per E-Mail oder Fax zusenden. Ich kann dann unmittelbar mit Ihrer Vertretung beginnen. Entscheidender als die räumliche Nähe ist die Erfahrung des eingeschalteten Anwalts.Um die Chancen und Risiken einer Verteidigung zu besprechen, erreichen sie mich in meiner Kanzlei unter: 040 411 88 15 70
Hinweise entnehmen Sie bitte folgendem Link : Sofort Hilfe bei Abmahnung. Für weiterführende Informationen verweise ich auf meine Internetpräsenz www.dr-wachs.de.
Ihr Dr. Alexander Wachs