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Beiträge nach Kanzleien

Abmahnung Rechtsanwalt Dr. Johannes Rübenach - Groove Coverage Angeline - DigiProtect GmbH

Seit kurzem mahnt der Rechtsanwalt Dr. Johannes Rübenach im Auftrag der DigiProtect GmbH die unerlaubte Verwertung des Musikwerkes - Groove Coverage Angeline - ab und fordert in dieser Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 340,00 Euro.

Dieser Blogbeitrag soll Betroffenen und Empfängeren solch einer Abmahnung von Dr. Johannes Rübenach grundlegende Informationen zu dem Thema bieten. Im Leben, wie auch auf dem Rechtsgebiet gibt es immer zwei Sichtweisen zu einem Thema. Auf der einen Seite steht der Abgemahnte, der sich oft "abgezockt" fühlt und die geforderte Summe als nicht angemesse ansieht. Auf der anderen Seite steht die in der Sache beauftragte Kanzlei Dr. Johannes Rübenach, die die Interessen der DigiProtect durchzusetzen versucht und wegen der angefallenen Kosten eine Erstattung einfordert.

Der Dr. Johannes Rübenach Abmahnung ist zu entnehmen, dass folgende Kosten entstanden sind: Rechtsanwaltskosten, Ermittlungskosten und Schadensersatz.

Welches Werk wird von der Kanzlei Dr. Johannes Rübenach abgemahnt?

Streitgegenständliches Werk ist ist das Lied Angeline der Künstler Groove Coverage. "Groove Coverage ist ein deutsches Dance-Projekt, das in der Stammformation aus den Sängerinnen Melanie „Mell“ Münch aus München, Verena Rehm sowie Markus Schaffarzyk aka DJ Novus aus Landshut besteht."Quelle. Oft sind die Lieder auf einer German Top 100 Single Charts Sammlung enthalten. Dieses ist die  wöchentliche Ansammlung der aktuellen Charts, die anscheinend auch das Lied - Groove Coverage Angeline - enthält. Selbst wenn das einzelne Lied nicht konkret geladen wurde, wurden die Rechte der DigiProtect GmbH verletzt.

Wer mahnt ab?

Trotzdem umgänglich davon gesprochen wird, dass einzelne Kanzleien abmahnen, ist dieses nicht ganz korrekt. Es ist der Rechteinhaber, dem gegenüber der Rechtsverletzer die Pflicht hat, eine Beseitigung des gerügten Verhalten durchzuführen und keine Zuwiderhandlung zu begehen. Der in der Dr. Johannes Rübenach Abmahnung aufgeführte Abmahner ist die Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH. Normalerweise besitzen Vertriebsfirmen, Plattenfirmen und die Künstler selbst die Rechte das Werk zu verwerten. In dem vorliegenden Fall wegen des Liedes - Groove Coverage Angeline - ist es die Firma DigiProtect, die als eine Art Dienstleister die Verfolgung und Ahndung der Rechtsverletzungen abwickelt. Während dieses Zeitraums werden die Rechte, das streitgegenständliche Werk in einem Peer-to-Peer Netzwerk zu veröffentlichen, von dem Urheberrechtsbesitzer abgegeben. Dieses könnne sowohl Verwertungs- und Lizenzrechte sein.

Was ist eine Abmahnung?

Der Gesetzgeber hat für den Fall einer Rechtsverletzung im Urheberrecht die Abmahnung vorgesehen. Dieses ist eine schriftliche Mitteilung darüber, welches Verhalten gerügt wird, gegen welche Gesetze verstoßen wurde, was dazu führt, die Wiederholungsgefahr auszuräumen , aber auch der Raum, um Forderungen zu stellen, bzw. Erstattung angefallener Kosten einzufordern.

Es wird davon ausgegangen, dass diese außergerichtliche Möglichkeit einer Einigung auf zivilrechtlicher Basis im Sinne des Abgemahnten ist. Daher muss dieser auch die angefallenen Anwaltskosten erstatten.

Was ist eine Unterlassungserklärung?

Mittelpunkt der Dr. Johannes Rübenach Abmahnung ist die Unterlassungserklärung. In dieser muss sich der Abgemahnte gegenüber dem Rechteinhaber verpflichten,  das abgemahnte Verhalten zu beenden und bei einer Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe zu zahlen. Dieses sind grob gesagt die Anforderung, die eine Unterlassungserklärung wirksam machen. Natürlich kann man die Erklärung auch ausweiten. So sind die den Abmahnungen beigefügten Unterlassungerklärungen regelmäßig zu weit gefasst. Es steht jedem Abgemahnten frei, eine veränderte Unterlassungserklärung abzugeben. Dieses ist im Sinne des Betroffenen verfasst und optimal formuliert.

Was ist nach dem Erhalt einer Dr. Johannes Rübenach Abmahnung zu tun?

Ersteinmal sollten Sie in jedem Fall Ruhe bewahren. Informieren Sie sich ausreichend zu dem Thema Urheberrechtsverletzung in Filesharing-Börsen. Weiter können wir nur empfehlen unsere kostenlose Ersteinschätzung wahrzunehmen.

Zahlen Sie nicht ungeprüft den geforderten Betrag. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die in Abmahnungen geforderten Beträge oft zu hoch angesetzt sind. Gerade wenn es sich nur um ein Lied handelt ist fraglich, ob die von der Kanzlei Dr. Johannes Rübenach geforderten Summe angemessen ist. In diesem Zusammenhang muss auch geklärt werden, ob der Anschlussinhaber auch der Urheberrechtsverletzer ist. Sollte dieses nicht der Fall sein, kann ggf. die Schadensersatzforderung zurückgewiesen werden. Weiter muss an dem individuellen Fall angelehnt bewertet werden, ob der Anschlussinaber seinen Sicherungs- und Kontrollpflichten nachgekommen ist. Diese Fragen können in der Regel nur in einem direkten Telefongespräch geklärt werden.

Geben Sie nicht die der Dr. Johannes Rübenach Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ab. Nehmen Sie Ihr Recht wahr, eine veränderte Unterlassungserklärung abzugeben.

Beachten Sie: sollte das Lied im Rahmen einer German Top 100 Single Charts Sammlung heruntergeladen worden sein, können weiter Abmahnungen folgen. Diese Information soll sie nicht weiter beunruhigen, aber über mögliche Gefahren informieren. Wir beraten Sie gerne über mögliche Chancen und Risiken.

Ziel nach dem Erhalt einer Abmahnung ist es:

1. Forderung prüfen und zurückweisen oder vermindern

2. optimal verfasste Unterlassungserklärung abgeben

3. Vor Folgeabmahnungen schützen

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte hilft Ihnen, wenn Sie eine Dr. Johannes Rübenach Abmahnung wegend der angeblichen Rechtsverletzung an dem Lied - Groove Coverage Angeline - erhalten haben. Bei uns steht die individuelle Beratung im Vordergrund, wir sind 6 Tage die Woche für Rückfragen erreichbar. Sie erreichen uns

Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 19:30 Uhr und Samstag von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

Das erste telefonische Gespräch, in dem wir Kosten und Risiken mit Ihnen besprechen, ist für Sie kostenlos. Dieses Gespräch wird ihnen regelmäßig aber schon helfen, die ganze Angelegenheit deutlich ruhiger zu sehen. Falls Sie sich danach von uns vertreten lassen wollen, vertrauen Sie auf unsere schnellen Reaktionszeiten. Im Notfall können wir in wenigen Stunden reagieren. Wir freuen uns von Ihnen zu hören.

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet folgenden Service im Falle einer Abmahnung wegen der Urheberrechtsverletzung an dem Werk - Groove Coverage Angeline.

1. Kostenlose, telefonische Ersteinschätzung (Auch ohne Mandatserteilung)
2. Sofortige Reaktion nach Mandatserteilung möglich
3. Ortstermine nicht nötig
4. Kommunikation über E-Mail möglich
5. Rückrufanfragen möglich (Wir rufen an, wenn Sie Zeit haben)
6. Außergerichtliche Verteidigung für einen festen Pauschalbetrag

Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.

Ihr Dr. Alexander Wachs

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte vertritt seit Jahren Abgemahnte aus ganz Deutschland. Der Kanzleigründer Dr. Alexander Wachs hat einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit auf die Beratung von Privatpersonen gelegt, die Abmahnungen erhalten haben, weil Ihnen vorgeworfen wird, dass über deren Anschluss Urheberrechtsverletzungen begangen worden sind. Der Rechtsanwalt Dr. Wachs hat dabei von Anfang an, überregional gearbeitet und sein Wissen mit Verbraucherzentralen aus ganz Deutschland sowie mit Interessenverbänden zusammengeschlossener Abgemahnter geteilt. Über ein Dutzend TV-Auftritte allein in den letzten drei Jahren in namhaften Sendungen (u.a. SpiegelTV) haben dafür gesorgt, dass Dr. Wachs weit über die Grenzen Hamburgs als kompetenter Ansprechpartner bei Fragen zum Thema Abmahnungen und Urheberrecht bekannt ist.

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte hat nun ein umfassendes Informationsportal unter www.dr-abmahnung.de ins Netz gestellt. Die Abmahn-News etwa informieren umfassend über aktuelle Entwicklungen im Abmahnwesen. Besonders gelungen ist die Suchfunktion im oberen Drittel der Internetseite, mittels derer Abgemahnte auf die gesamte Datenbank der Internetseite bequem zugreifen können und Informationen zu abmahnenden Rechteinhabern und Kanzleien abrufen können.