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Ein alltäglicher Chatauszug aus einer Kommentarsammlung von Mitteilungen als Reaktion auf den Youtube-Trailer des Filmes - Sturm auf die Festung Brest:
pfalastinking vor 1 Monat: oh wo kann ich den film gucken
sargentpil vor 1 Woche: @pfalastinking movie2k.to
Wie soll man dem Internetnutzer mit dem Nick pfalastinking und seinem zur Hilfe eilenden Kumpanen erklären, dass man Filme im Kino guckt, oder sich eine DVD ausleiht, bzw im Internet bestellt, nachdem man den Eintritt bzw. die Leihgebühr bezahlt hat. In diesem Zusammenhang sollte nicht vergessen werde, dass auch das Streamen von Filmen eine rechtliche Grauzone ist und gerade nach der Festnahme der Kino.to Betreiber in der Netzgemeinde für Unruhe gesorgt hat.
In diesem Beitrag soll es jedoch nicht um die unerlaubte Verwertung des Filmes Sturm auf die Festung Brest im Zusammenhang mit Streaming-Portalen gehen, sondern um dessen durch die Kanzlei Christopher Lihl abgemahntes Downloadangebot in sogenannten Filesharingbörsen.
In diesen Börsen werden Filme, Spiele und Lieder getauscht. Hierbei werden die Urheberrechte der Produktions- und Vertriebsfirmen verletzt. Was die meisten Anwender der Peer-to-Peer Netzwerke jedoch gerne ausblenden ist die Tatsache, dass diese Netzwerke regelmäßig durch Ermittlungsfirmen überwacht werden. Wen es trifft ist nur ein Frage des zufalls. Hält man die Zahlen der Musikindustrie für glaubhaft, dann werden jeden Monat 300 000 Abmahnungen versendet.
In dem vorliegenden Fall geht es, wie bereits erwähnt, um den Kriegsfilm - Sturm auf die Festung Brest, der im zweiten Weltkrieg von dem Feldzug der deutschen gegen Russland handelt. In der in diesem Zusammenhang ausgesprochenen Rechtsanwalt Lihl Abmahnung werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages gefordert.
Nach dem Erhalt solch einer Abmahnung gilt es folgendes zu beachten:
1. Informieren Sie sich ausreichend zu dem Thema: Lesen Sie Foren, Blogbeiträge und nehmen Sie unsere kostenlose, telefonische Ersteinschätzung wahr.
2. Handeln Sie nicht überstürzt, aber innerhalb der in der Abmahnung gesetzten Frist.
3. Rekapitulieren Sie, ob der Anschlussinhaber oder Dritte die Rechtsverletzung begangen haben bzw. prüfen Sie, ob die Rechtsverletzung wirklich stattgefunden hat.
4. Allgemein kann von der Abgabe der in Abmahnungen beigefügten Unterlassungserklärungen abgeraten werden. Diese sind regelmäßig zu weit gefasst. Es steht jedem Abgemahnte frei, im Falle einer Rechtsverletzung an dem Film - Sturm auf die Festung Brest - eine veränderte Unterlassungserklärung abzugeben.
5. Sie sind verpflichtet auf die Abmahnung zu reagieren. Mindestens müssen Sie die Wiederholungsgefahr ausräumen. Dieses ist mit der Abgabe einer korrekt formulierten Unterlassungserklärung erledigt.
Weitere Informationen zu der Rechtsanwalt Lihl Abmahnung finden Sie unter folgendem Link: Abmahnung. Wenn Sie zu einem der beschriebenen Punkte Fragen haben, können Sie sich gern mit mir in Verbindung setzen. Ich biete Abgemahnten eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung, in der ich über Chancen und Risiken im Umgang mit Abmahnungen berate. Vertrauen Sie gern auf meine Erfahrung. Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter : 040 411 88 15 70.
Weitere Informationen unter: http://www.dr-abmahnung.de/blog
Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet folgenden Service im Falle einer Abmahnung wegen der Urheberrechtsverletzung an dem Werk - Sturm auf die Festung Brest.
1. Kostenlose, telefonische Ersteinschätzung (Auch ohne Mandatserteilung)
2. Sofortige Reaktion nach Mandatserteilung möglich
3. Ortstermine nicht nötig
4. Kommunikation über E-Mail möglich
5. Rückrufanfragen möglich (Wir rufen an, wenn Sie Zeit haben)
6. Außergerichtliche Verteidigung für einen festen Pauschalbetrag
Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.
Ihr Dr. Alexander Wachs