Kostenlose Ersteinschätzung! Rufen Sie uns jetzt an: 040 - 411 881 570(Mo-Fr 8 - 19.30 Uhr & Sa 10 - 16 Uhr) Oder schreiben Sie uns: info@dr-wachs.de

Beiträge nach Kanzleien

Abmahnung Rechtsanwalt Christopher Lihl - Nichts zu verzollen - Prokino Filmverleih GmbH

Rechtsanwalt Christopher Lihl mahnt  im Auftrag der Prokino Filmverleih GmbH die vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an dem Film - Nichts zu verzollen - ab und fordert in dieser Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages.

Dem Betroffenen wird in der Rechtsanwalt Lihl Abmahnung die öffentliche Zugänglichmachung des urheberrechtlich geschützten Werkes - Nichts zu verzollen - in Filesharingbörsen vorgeworfen. Diese Zugänglichmachung geschieht zeitgleich mit dem Download einer Datei. Nach dem Erhalt solch einer Abmahnung geht es in der Regel nicht nur darum, die geforderte Schadensersatzforderung zu prüfen, zu minimieren oder zurückzuweisen, sondern auch vor Folgeabmahnungen zu schützen.

Natürlich muss man in der Verteidigungsstrategie zwischen einem 16 jährigen Schüler, der aus Unwissen, über den Familienanschluss, eine Datei heruntergeladen hat und einem "Hardcore-Sauger" unterscheiden. Je nach der individuellen Situation muss eine konkrete Verteidigung angestrebt werden. Ziel ist es hierbei, vor Folgeabmahnungen oder der etwaigen Zahlung einer Vertragsstrafe zu schützen.

Vorweg einige Grundlegende Informationen:

Abmahnungen werden dann ausgesprochen, wenn eine Person sich in ihren Rechten verletzt sieht, bzw ein Dritter die Rechte ( z.B Urheber- und Leistungsschutzrechte ) verletzt hat. In diesem Fall kann der Verletzer, in diesem Fall der Filesharer, aufgefordert werden, diese Handlung zu unterlassen. Übersetzt: Der Rechteinhaber kann dem Downloader verbieten, Dateien ( Filme, Spiele, Lieder) in Internettauschbörsen anzubieten. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber in solch einem Fall vorgesehen, dass sich der Downloader im Falle einer Urheberrechtsverletzung dazu verpflichten muss, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Mit dieser bestätigt der Abgemahnte, wie dem Namen der Erklärung zu entnehmen ist, die Urheberrechtsverletzung (das Anbieten der Datei) gegenüber dem Rechteinhaber  zu unterlassen.

Diese Unterlassungserklärung kann frei formuliert werden, muss aber bestimmte grundlegende rechtliche Anforderungen abdecken. Der Unterzeichner muss festlegen, dass er eine Strafe zahlen wird, für den Fall, dass in den nächsten 30 Jahren noch eine Urheberrechtsverletzung von ihm oder einem auf seinen Namen angemeldeten Internetanschluss ausgeht. Diese Zahlung nennt man Vertragsstrafe.

Es sollte deutlich werden, welche Probleme die Abgabe solch einer Unterlassungserklärung mit sich bringen kann. Ziel ist es, die Vertragsstrafe nicht vorher festzulegen, bwz. sich durch die korrekte Formulierung eine mögliche Überprüfung durch ein Gericht offen zu halten. Außerdem sollte die Formulierung, auf das abgemahnte Werk und nicht auf alle Werke des Rechteinhabers bezogen werden. In manchen Fällen muss diese erweitert werden, dieses kann aber nur von Einzelfall zu Einzelfall entschieden werden. Lassen Sie sich daher zu der Rechtsanwalt Lihl Abmahnung wegen der Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk - Nichts zu verzollen - ausgiebig beraten.

Dieses soll kein Anleitung werden "Unterlassungserklärung im Selbstbau", dazu gibt es im Internet viele informative Texte.

In der Rechtsanwalt Lihl Abmahnung wird jedoch nicht nur die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert, sondern auch Schadensersatz. Klar ist, dass dem Rechteinhaber Kosten entstanden sind: Anwaltskosten, Gebühren, Kosten für die Anti-Piracy Firma usw.. Klar ist auch, dass bei einem stattgefundenen Rechtsverstoß, dieser Aufwand entschädigt werden sollte. Fraglich ist nur in welche Höhe. Es gibt auch Fälle, in denen die ganze Forderung zurückgewiesen wird, dieses ist aber eher die Ausnahme.

Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung enthält regelmäßig eine Formulierung, mit welcher der Vorwurf – gern auch als Täter – eingeräumt wird. Dies wird als Schuldanerkenntnis oder auch als sog. Geständnisfunktion gesehen. Informieren Sie sich ausgiebig vor Abgabe der Unterlassungserklärung, die in der Rechtsanwalt Lihl Abmahnung gefordert wird.

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte hilft Ihnen, wenn Sie eine Abmahnung wegen der Rechtverletzung an dem Film - Nichts zu verzollen - erhalten haben. Bei uns steht die individuelle Beratung im Vordergrund, wir sind 6 Tage die Woche für Rückfragen erreichbar. Sie erreichen uns

Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 19:30 Uhr und Samstag von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

Das erste telefonische Gespräch, in dem wir Kosten und Risiken mit Ihnen besprechen, ist für Sie kostenlos. Dieses Gespräch wird ihnen regelmäßig aber schon helfen, die ganze Angelegenheit deutlich ruhiger zu sehen. Falls Sie sich danach von uns vertreten lassen wollen, vertrauen Sie auf unsere schnellen Reaktionszeiten. Im Notfall können wir in wenigen Stunden reagieren. Wir freuen uns von Ihnen zu hören.

Ihr Dr. Alexander Wachs