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Rechtsanwalt Christopher Lihl mahnt für die Magmafilm GmbH die vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Film - Geile Hausmädchen - ab und fordert von dem Betroffenen eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie 650,00 Euro Pauschalbetrag zu zahlen.
Die Unterlassungserklärung ist die Verpflichtung ein bestimmtes Verhalten in Zukunft nicht wieder vorzunehmen. Der Abgemahnte kann verpflichtet werden eine Unterlassungserklärung abzugeben, obwohl er die fragliche Datei schon lange von seinem Rechner gelöscht hat. Es droht nämlich eine Wiederholungsgefahr. Das heißt bis sich der Abgemahnte schriftlich verpflichtet es bei Vermeidung einer Vertragsstrafe zu unterlassen, die Datei nicht mehr zu verbreiten, kann der Gegner diesen Unterlassungsanspruch mit sehr hohen Kosten für den Abgemahnten gerichtlich durchsetzen. Darum wird oftmals geraten lieber eine abgeänderte (modifizierte) Unterlassungserklärung abzugeben.
Ich vertrete seit vielen Jahren Mandanten wegen Abmahnungen aus ganz Deutschland. Es ist nämlich nicht erforderlich, dass Sie für eine Vertretung persönlich in die Kanzlei kommen. Die Unterlagen versenden wir per Post, Fristen wahren wir noch am selben Tag falls erforderlich.
Ich biete Abgemahnten eine kostenlose Ersteinschätzung an. Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter 040 411 88 15 70.
Ihr Dr. Alexander Wachs