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Auch amerikanische Rechteinhaber, wie z.B. THE ASYLUM LLC aus Californien USA, mahnen unter Zurhilfenahme deutscher Rechtsanwaltskanzleien Urheberrechtsverletzungen in Filesharingbörsen ab. In dem vorliegenden Fall wird dem Betroffenen Internetanschlussinhaber vorgeworfen, den Film - 2012 Armageddon - in einem Peer-to-Peer Netzwerk zum Download bereitgestellt zu haben. Da somit die Rechte der amreikanischen Firma THE ASYLUM LLC, 72 E Palm Ave, Burbank, CA 91502, USA verletzt wurden macht diese im Rahmen der Schulenberg und Schenk Abmahnung Anspruch auf Unterlassung, Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 1298,00 Euro geltend.
Nach dem Erhalt solch einer Abmahnung wissen die wenigsten Betroffenen was zu tun ist. In jedem Fall muss die Abmahnung ernst genommen werden und eine Reaktion ist notwendig. Innerhalb der Frist, die Sie in der Abmahnung gesetzt bekommen haben, muss dem Rechteinhaber eine Unterlassungserklärung vorliegen. In dieser hat der Betroffen zu versichern, keine weiteren Rechtsverletzungen an dem Film - 2012 Armageddon - mehr zu begehen und bei einer Wiederholungstat eine Vertragsstrafe zu zahlen. Die genaue Formulierung ist hier zu beachten, da der Gesetzgeber ein Mindestmaß von Anforderungen an solche eine Unterlassungserklärung stelllt, um wirksam zu sein. Man kann eine Unterlassungserkklärung enger und weiter fassen.
Im Fall einer Schulenberg und Schenk Abmahnung wegend er Rechtssverletzung an dem Film - 2012 Armageddon - sollte die Unterlassungserklärung optimal, also im Sinne des Abgemahnten, verfasst sein. Fassen Sie die Erklärung so eng wie möglich und versichern Sie niemals mehr als notwendig. Der Vertrag, den Sie hier mit dem Rechteinhaber schließen, gilt 30 Jahre.
Regelmäßig sind den Abmahnungen schon Unterlassungserklärungen beigefügt. Das scheint auf den ersten Blick sehr zuvorkommend. Ist es aber in den seltensten Fällen. Oft sind die Unterlassungserklärungen zu weit gefasst und können als Schuldanerkenntnis gewertet werden. Auch die Vertragsstrafe sollte nicht festgelegt sein. Betrachtet man die der Schulenberg und Schenk Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung wird deutlich, dass es einiger Änderungen, bzw eine neu formulierten Unterlassungserklärung bedarf. Hier eine Formulierung einer in der Schulenberg und Schenk Abmahnung beigefügten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung (Stand 25.08.2011):
Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
- Unterlassungsschuldner - verpflichtet sich gegenüber der Firma x, bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung fällig werdenden Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 €, [Anmerkung: Die Vertragsstrafe sollte nicht vorher festgelegt sein. Behalten Sie sich vor, die Vertragsstrafe von einem Gericht prüfen zu lassen.]
1. zu unterlassen, urheberrechtlich geschützte Filmwerke der Gläubigerin oder Teile hiervon, insbesondere das Filmwerk - 2012 Armageddon - ohne Zustimmung insbesondere im lnternet
öffentlich zugänglich zu machen, zu verbreiten oder zu vervielfältigen. [Anmerkung: Sie müssen sich verpflichten den Film - 2012 Armageddon - nicht mehr öffentlich zugänglich zu machen. Das bezieht sich jedoch nur auf den Abgemahnte Film und nicht auf alle Filme des Rechteinhabers. Auch hier muss genau beachtet werde, was hier unterschrieben werden soll]
2. der Gläubigerin zur Abgeltung aller Ansprüche pauschal 1.298,00 € auf das Konto der Kanzlei Schulenberg & Schenk zu zahlen.[Anmerkung: Letztendlich soll hier schriftlich und somit nich nachverhandelbar bestätigt werden, dass die volle Forderungssumme gezahlt wird. Was ist jedoch, wenn die Forderung gar nicht angemessen ist. Was ist in dem Fall, wenn der Anschlussinhaber die Urheberrechtsverletzung gar nicht begangen hat? Was ist, wenn sich der Betroffene etnschließt, die Anwaltskosten oder den Schadensersatz zurückzuweisen? Dieses ist in der Regel mit Unterschrift und Abgabe der in der Schulenberg und Schenk Abamhnung beigefügten Unterlassung- und Verpflichtungserklärung nicht mehr möglich.]
Anhand der Anmerkungen sollte klar sein, dass die Unterschrift des Schreibens nur nachteilig ist, angesichts der Tatsache, dass es jedem Abgemahnten freisteht, eine veränderte Unterlassungserklärung abzugeben. Woher bekommen Sie diese? Leicht flapsig könnte man sagen: Im Internet oder bei dem Anwalt Ihrer Wahl. Wenn Sie den Suchbegriff modUE oder modifizierte Unterlssungserklärung bei Google eingeben, werden Sie ausreichend Informationen zu dem Thema Selbstverteidigung im Filesharingfall erhalten. Natürlich erstetzt kein Internetforum die Beratung mit einem in der Materie kundigen Anwalt. Und das ist nicht nur unsere Meinung, sondern auch die des größten Abmahn-Hilfe-Forums Deutschlands. Es ist von unserem Interesse, dass Sie im Fall der Rechtsverletzung an dem Film - 2012 Armageddon - wissen, welche Möglichkeiten Sie haben. Es soll nicht der "Teufelskreis" entstehen, dass eine Kanzlei Geld von Ihnen fordert und Sie einen eigenen Anwalt beauftragen müssen, der sie wieder etwas kostet.
Es besteht die Möglichkeit, sich im Internet ausgiebig zu dem Thema zu informieren. Das heisst aber auch, sich einige Stunden Zeit zu nehmen und sich in das Thema einzulesen, anstatt nur in einem Forum auf "letzte Beiträge zu klicken" und querzulesen, welche Meinung Doddl34 zu dem Thema hat. Im Falle einer Abmahnung wegen des Filmes - 2012 Armageddon - können Sie auch, wie es bestimmt viele Betroffene getan haben, einen Vordruck eine veränderten und optimal angepassten Unterlassungserklärung "aus dem" Internet nehmen. Das alles jedoch niemals, ohne zumindest eine kostenlose Ersteinschätzung wahrngenommen zu haben. Dieses können wie nur ausdrücklich erwähnen, rufen Sie uns kostenlos an, wie beraten Sie über Chancen, Risiken und Kosten im Falle einer außergerichtlichen Verteidigung und Sie entscheiden abschließend, was für Sie das richtige ist.
Manch einer gibt die Angelegenheit lieber an einen Anwalt, bezahlt einen geringen Pauschalbetrag und bekommt dafür in der Regel folgende Leistung:
1. Prüfung hinsichtlich der Angemessenheit der Forderung, ggf. Vergleich bzw Zurückweisung der Anwaltskosten und/oder des Schadensersatzes.
2.Abgabe einer optimal angepassten Unterlassungserklärung
3. Aufklärung zu dem Thema
Der andere übernimmt die Angelegnheit selbst und weist die Forderung zurück, nachdem eine Unterlassungserklärung abgegeben wurde. Beachten Sie, dass Sie mit weiteren Briefen der Kanzlei rechnen müssen. Der Druck wird in der Regel erhöht. Auch hier bedarf es einer gewissen Standhaftigkeit. Da unsere Kanzlei die Selbsthilfegruppen und Internetforen mit Rat und Tat seit nunmehr 5 Jahren unterstützt, können wir beide Entscheidungen gut verstehen.
Wenn Sie Interesse an einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung wegen der Rechtsverletzung an dem Film - 2012 Armageddon - haben, erreichen Sie uns unter der Rufnummer Mo-Fr 8 - 19.30 Uhr & Sa 10 - 16 Uhr. Wir helfen gerne.
Ihr Dr. Alexander Wachs