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Beiträge nach Kanzleien

Abmahnung Rechtsanwälte Reichelt, Klute, Aßmann - Batman Arkham Asylum - für Koch Media GmbH

Immer wieder werden PC-Spiele  in Tauschbörsen gehandelt. Auch diese sind urheberrechtlich geschützt.  Der Inhaber des Anschlusses, über den die Rechtsverletzung geschehen ist, ist zur Unterlassung verpflichtet.
Hat der Anschlussinhaber auch die Verletzung selber begangen, drohen auch Schadensersatzansprüche.
Aktuelle wurde mir eine Abmahnung von rka zur Prüfung vorgelegt. Die Rechtsanwälte Reichelt, Klute, Aßman mahnen für die Koch Media GmbH das Spiel - Batman Arkham Asylum ab. In der Abmahnung werden 650,00 Euro Pauschalbetrag und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert.
Ich empfehle Ihnen zunächst nach Erhalt der Abmahnung erst einmal in Ruhe durchzuatmen und sich zu informieren. In den von mir bearbeiteten Fällen hat sich herausgestellt, dass die geforderte Summe regelmäßig zu hoch ist. Gerade die Schadensersatzkosten sind angreifbar, wenn der Abgemahnte nur der Anschlussinhaber aber nicht der Verursacher ist.
Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht in der Form unterschrieben werden, wie sie von der abmahnenden Kanzlei beigefügt ist. Zum einen stellt diese regelmäßig ein Schuldanerkenntnis dar. Zum anderen ist nicht geklärt, ob die geforderte Vertragsstrafe nicht viel zu hoch ist. Es sollte sich daher vorbehalten werden, die Vertragsstrafe durch ein Amts- oder Landgericht überprüfen zu lassen.
Konkret rate ich zu folgendem:
1. Atmen Sie tief durch
2. Versuchen Sie herauszufinden, ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung stattgefunden hat.
3. Informieren Sie sich über den Rechteinhaber und die abmahnende Kanzlei.
4. Es ist ferner ratsam zumindest ein Gespräch mit einem in der Materie kundigen Anwalt zu führen, um die Chancen und Risiken auszuloten. Gerne will ich Ihnen hier Rede und Antwort stehen. Ich vertrete bundesweit.
Hinweise entnehmen Sie bitte folgendem Link : Sofort Hilfe bei Abmahnung.
 
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