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Die Kanzlei Kornmeier & Partner mahnt im Auftrag der GSDR GmbH das Lied - Duck Sauce Barbra Streisand - ab und fordert in dieser Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages. Dem Betroffenen wird vorgeworfen, das urheberrechtlich geschützte Lied - Duck Sauce Barbra Streisand - in Filesharingbörsen veröffentlicht zu haben. Dieses geschieht zeitgleich mit dem Download eines Liedes in Peer-to-Peer Netzwerken.
Die Unterlassungserklärung ist hier zu weit gefasst, weil Sie für den gesamten Rechtekatalog des Rechteinhabers gilt. Ich kann daher nur zur Vorsicht raten. Eine Unterlassungserklärung bindet Sie mindestens 30 Jahre, denn es wird ein Unterlassungsvertrag geschlossen. Es handelt sich damit um ein Damocles Schwert, das in 15 Jahren durch einen kleinen Fehler die Insolvenz bedeuten kann. Eine solche Erklärung muss gut durchdacht sein. Ich berate seit Jahren bei Abmahnungen und kann Ihnen helfen die Erkärung auf Ihre Bedürfnisse anzupassen.
Die teilweise sehr hohen Anwaltskosten beruhen darauf, dass die Gerichte oft immens hohe Streitwerte ansetzen, wenn es um die Verbreitung von Werken in Tauschbörsen geht. Zwar wurde diese Praxis in einigen von mir erstrittenen Entscheidungen sehr kritisch hinterfragt. Im Ergebnis ist es aber so, dass einige Gerichte weiterhin an sehr hohen Streitwerten festhalten. Nachdem sich die Anwaltskosten an den Streitwerten orientieren, führt dies dazu, dass Abmahnungen zumindest derzeit weiter für Anwälte sehr lohnend sind.
Ich biete Abgemahnten eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung. Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter 040- 411 88 15 70.
Ihr Dr. Alexander Wachs