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Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte spricht im Auftrag der Universal Music GmbH Abmahnungen wegen der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung an dem Musikwerk - Take That Progress - aus. In dieser Abmahnung werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages gefordert. Der Vorwurf lautet:"Unerlaubte Verwertung geschützter Tonaufnahmen". Diese seien, so führt die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus, zu einer bestimmten Zeit über den Internetanschluss zum Herunterladen verfügbar gemacht worden.
Namens und in Vollmacht der Mandantin Universal Music GmbH fordert die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte den Abgemahnten, gemäß §§ 97,77,78 Nr.1, 85, 16, 19a UrhG auf,
Die wenigsten werden wissen wie man angemessen auf solch eine Forderung reagieren sollte. Ich berate seit vielen Jahren Mandanten, die Abmahnungen erhalten haben. In den meisten Fällen ist das Ziel möglichst wenig Kosten zu haben, und eine Unterlassungserklärung in der für den Abgemahnte besten Form abzugeben. Gern will ich im Rahmen einer kurzen, kostenlosen Ersteinschätzung Rede und Antwort stehen. Rufen Sie mich einfach an. Ich vertrete bundesweit. Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter: 040 411 88 15 70.
Ihr Dr. Alexander Wachs