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Beiträge nach Kanzleien

Abmahnung Rasch Rechtsanwälte - Sum 41 - Screaming Bloody Murder - Universal Music GmbH

Täglich erhalten Menschen in ganz Deutschland Abmahnungen wegen der Urheberrechtsverletzung in Peer-to-Peer Netzwerken. Dem Betroffenen wird vorgeworfen, Filme Lieder oder Spiele in sogenannten Filesharingbörsen zum Download angeboten zu haben.

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte versendet derzeit eine Vielzahl solcher nahezu gleichlautender Abmahnungen. Vorwurf ist aber immer, dass dem angeschriebenen Anschlussinhaber vorgeworfen wird, dass über seinen Anschluss das Musikwerk - Sum 41 - Screaming Bloody Murder - heruntergeladen wurde. Viele Adressaten solcher Schreiben wissen nicht, dass wenn eine Datei heruntergeladen wird, diese standardmäßig auch Dritten zur Verfügung gestellt wird.

Daran knüpft die Rasch Rechtsanwälte Abmahnung an, indem vorgeworfen wird, das - Sum 41 - Screaming Bloody Murder - sei über das Internet einer unbegrenzten Anzahl von Leuten zur Verfügung gestellt worden. Weiterhin fordert die Kanzlei Schadensersatz. Der Schadensersatz wird im Bereich des „geistigen Eigentums“ nicht zwingend konkret berechnet. Vielmehr steht dem verletzten Rechteinhaber ein Wahlrecht zu, wie er seinen Schaden berechnet. Er kann den Schaden damit auch nach der sog. Lizenzanalogie berechnen. Das heißt es wird gefragt, was hätte der Rechteinhaber gefordert, wenn er gefragt worden wäre. Es kommt daher nicht darauf an, ob in zum Beispiel zwei Stunden nur vier Personen das Werk von dem Anschlussinhaber hätten herunterladen können, weil die eigene Internetleitung keine größere Verbreitung zulässt.

Viele Abgemahnte wissen nicht, dass Sie der Rasch Rechtsanwälte Abmahnung nicht schutzlos gegenüberstehen. Besonders wenn Dritte (etwa Kinder) die Rechtsverletzung begangen haben, kann zumindest der Schadensersatz zurückgewiesen werden. Wenn der Anschlussinhaber auch technische Schutzvorkehrungen getroffen hat, können auch die Anwaltskosten gegebenenfalls ganz zurückgewiesen werden.

Auch ist sehr genau zu prüfen ob die geforderten Summen angemessen sind. Dies ist für einen Laien, aufgrund der ständig ändernden Rechtsprechung und Gesetzt oftmals schwierig zu durchschauen. So gibt es Konstellationen, in denen mehrere hundert Euro angemessen sind, während in anderen Fällen 100,00 EUR Anwaltskosten angemessen sind. Dies ist immer einzelfallabhängig.

Nach der aktuellen Rechtsprechung kommt es nicht entscheidend darauf an, dass der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung auch selber begangen hat. Der Anschlussinhaber kann auch in Anspruch genommen werden, wenn etwa seine Kinder eine Tauschbörse genutzt haben und der Anschlussinhaber seinen Überwachungspflichten über den Anschluss nicht nachgekommen ist. Dies wird auch als Störerhaftung bezeichnet. Der Anschlussinhaber ist in solchen Fällen aber nur zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und zur Zahlung der Anwaltskosten verpflichtet und nicht zur Zahlung des Schadensersatzes. In Details ist hier noch vieles umstritten, so dass dringend geraten wird, sich anwaltlich wegen der Rechtsverletzung - Sum 41 - Screaming Bloody Murder - beraten zu lassen.

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte hilft Ihnen, wenn Sie eine Rasch Rechtsanwälte Abmahnung erhalten haben. Bei uns steht die individuelle Beratung im Vordergrund, wir sind 6 Tage die Woche unter der Rufnummer 040 411 88 15 70 für Rückfragen erreichbar. Sie erreichen uns

Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 19:30 Uhr und Samstag von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

Das erste telefonische Gespräch, in dem wir Kosten und Risiken mit Ihnen besprechen, ist für Sie kostenlos. Dieses Gespräch wird ihnen regelmäßig aber schon helfen, die ganze Angelegenheit deutlich ruhiger zu sehen. Falls Sie sich danach von uns vertreten lassen wollen, vertrauen Sie auf unsere schnellen Reaktionszeiten. Im Notfall können wir in wenigen Stunden reagieren. Wir freuen uns von Ihnen zu hören.

Ihr Dr. Alexander Wachs