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Es ist nicht das erste mal, dass die Universal Music GmbH über die Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg das Musikalbum - Lena My Casette Player- abmahnen lässt. Bereits vor Monaten ließ die Kanzlei Rasch Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung an dem Album aussprechen. Gegenständliche Forderung der Abmahnung ist die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von 1200,00 Euro Pauschalbetrag. Dem Betroffenen wird die öffentliche Zugänglichmachung des Albums - Lena My Cassette Player - in Filesharing Börsen vorgeworfen. Somit, führt die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus, wurden die Urheber- und Leistungsschutzrechte der Universal Music GmbH verletzt.
Mit der Abmahnung fordern die Rasch Rechtsanwälte von dem Abgemahnten zukünftig ein rechtswidriges Handeln zu unterlassen. Bei einer Tauschbörsen Abmahnung fordert der Rechteinhaber, hier Universal Music GmbH, durch seinen Anwalt, dass über einen Internetanschluss nicht weiter Rechtsverletzungen vorgenommen werden, indem das Album - Lena My Casette Player - in Tauschbörsen verbreitet wird. Um dies sicherzustellen muss der Abgemahnte eine Unterlassungserklärung abgeben. Die Unterlassungserklärung ist die Verpflichtung ein bestimmtes Verhalten in Zukunft nicht wieder vorzunehmen. Der Abgemahnte kann von der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte verpflichtet werden eine Unterlassungserklärung abzugeben, obwohl er die fragliche Datei schon lange von seinem Rechner gelöscht hat. Es droht nämlich eine Wiederholungsgefahr. Das heißt bis sich der Abgemahnte gegenüber der Universal Music GmbH schriftlich verpflichtet es bei Vermeidung einer Vertragsstrafe zu unterlassen, das Album - Lena My Cassette Player - zu verbreiten, kann der Gegner diesen Unterlassungsanspruch mit sehr hohen Kosten für den Abgemahnten gerichtlich durchsetzen. Darum wird oftmals geraten lieber eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.
Ortstermine sind bei einer Vertretung nicht von Nöten. Sie können mir die Unterlagen auch per E-Mail oder Fax zusenden. Ich kann dann unmittelbar mit Ihrer Vertretung beginnen. Entscheidender als die räumliche Nähe ist die Erfahrung des eingeschalteten Anwalts. Viele Abgemahnte scheuen den Gang zum Anwalt wegen vermeintlich hoher Kosten. Ich vertrete außergerichtlich zu einem günstigen, festen Pauschalpreis, den ich bereits im ersten Telefonat mitteile. Auch vor dem Hintergrund Sie vor weiteren Abmahnungen schon im Vorfeld zu schützen, lohnt sich eine Vertretung. Die gesetzten Fristen müssen eingehalten werden. Oft hat der Adressat einer Abmahnung nur wenige Tage Zeit angemessen zu reagieren. Sollte man nicht oder zu spät handeln, können Folgekosten, im Extremfall eine einstweilige Verfügung ( Durchsetzung der Forderung ohne Anhörung des Abgemahnten) oder sogar ein Gerichtsverfahren in der Hauptsache folgen.
Um die Chancen und Risiken einer Verteidigung zu besprechen, biete ich eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung an. Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter : 040 411 88 15 70 . Für weiterführende Informationen verweise ich auf meine Internetpräsenz www.dr-wachs.de.
Ihr Dr. Alexander Wachs