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Momentan mahnen die Rasch Rechtsanwälte das Album - Ich und Ich - Vom selben Stern ab. In der Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung, die im Auftrag der Universal Music GmbH ausgesprochen wurde, werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und 1.200,00 EUR Vergleichsbetrag gefordert. Der Vorwurf lautet: Unerlaubte Verwertung geschützter Tonaufnahmen.
Das klingt auf den ersten Blick erschreckend. Die meisten werden sicher fragen: Ist der geforderte Betrag angemessen? Was ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und wie soll man reagieren?
Kurzum. Abmahnung - Was tun?
Mit einer Abmahnung wird ein bestimmtes Verhalten gerügt(in diesem Falle das öffentliche zugänglich machen urheberrechtlich geschützter Filme). Der Abmahner kann, sollte der Abgemahnte wirklich eine geschützte Datei in Peer-to-Peer Netzwerken angeboten haben, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten fordern. Mit der geforderten Unterlassungserklärung soll der Abgemahnte versichern, das angemahnte Verhalten zu beenden und bei einer Zuwiderhandlung (Wiederholungstat) eine festgelegte Vertragsstrafe zu zahlen. Grundlegend kann man sagen, dass die beigefügte Erklärung nicht ohne Prüfung durch einen Rechtsanwalt unterschrieben werden sollte.
Besser ist es, eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellen zu lassen. Diese soll im Gegensatz zu der Beigefügten kein Schuldanerkenntnis darstellen und vor Folgeabmahnung schützen. Kleinste Formulierungsfehler können diese unwirksam machen und deshalb ist von einer selbstformulierten Unterlassungserklärung abzuraten.
Der Abgemahnte ist verpflichtet auf die Abmahnung zu reagieren. Auch wenn diese über den einfachen Postweg zugestellt worden ist. Außerdem ist es dringend angeraten innerhalb der gesetzten Fristen zu reagieren. Auch wenn nur drei Werktage Zeit gegeben sind, ist dieses rechtlich gesehen korrekt. Die Rechtsprechung hat diese kurze Reaktionsfristen mehrfach bestätigt. Nun geht es darum der Abmahnenden Kanzlei einen "Strich durch die Rechnung zu machen" und angemessen und schnell zu reagieren.
Grundlegend ist zu klären, ob der Rechtsverstoß wirklich stattgefunden hat. Hierbei ist es für den Abgemahnten wichtig zu wissen, wie der Vorwurf begründet wurde. Die erste Beweissicherung erfolgt über Anti-Piracy Firmen, die sich über eDonkey, eMule oder BitTorrent in die Filesharing Börsen einloggen, um anhand der Hash-Werte ( Der Fingerabdruck einer Datei) abzugleichen, wer das Album - Ich und Ich Vom selben Stern - zum Download anbietet. Dieses geschieht automatisch mit dem eigenen Download und kann kaum verhindert werden.
Klarstellend: Eine Abmahnung ist nur der Vorschlag einer Einigung nach dem Verdacht einer Urheberrechtsverletzung in Filesharing Börsen. Es ist kein klassisches Ermittlungsverfahren, wie man es aus dem Fernsehen kennt. Der Abgemahnte ist nicht vorbestraft und erhält auch keinen Eintrag in das Führungszeugnis.
Trotzdem kann es nervraubend sein, sich mit einer Anwaltskanzlei auseinanderzusetzen. Kein Laie kann entscheiden, ob die Forderung der Kanzlei angemessen ist.
Darum zusammengefasst :
- Beigefügte Unterlassungserklärung nicht unterschreiben
- Kontakt zu einem Anwalt suchen, der in der Materie kundig ist
- Kostenloses Erstgespräch warnehmen, um sich beraten zu lassen
- Ruhig und sachlich entscheiden und handeln
Ortstermine sind bei einer Vertretung nicht von Nöten. Sie können mir die Unterlagen auch per E-Mail oder Fax zusenden. Ich kann dann unmittelbar mit Ihrer Vertretung beginnen. Entscheidender als die räumliche Nähe ist die Erfahrung des eingeschalteten Anwalts.
Um die ersten Sorgen und Nöte zu nehmen biete ich eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung an, um Risiken und Möglichkeiten einer Verteidigung zu besprechen.
Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter: 040 411 88 15 70
Hinweise entnehmen Sie bitte folgendem Link : Sofort Hilfe bei Abmahnung.
Für weiterführende Informationen verweise ich auf meine Internetpräsenz www.dr-wachs.de.
Ihr Dr. Alexander Wachs