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Beiträge nach Kanzleien

Abmahnung Paulus Rechtsanwälte

Abmahnung Paulus Rechtsanwälte

Seit Kurzem mahnt nun auch die Kanzlei Paulus Rechtsanwälte aus Berlin Internetanschlussinhaber ab, denen vorgeworfen wird, urheberrechtlich geschützte Werke im Internet unerlaubt verbreitet zu haben. In diesem Zusammenhang fordert die Kanzlei Paulus für den jeweiligen Rechteinhaber die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Betrages in Höhe von 756,00 Euro. Mit der Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Schreibens verpflichten, keine weiteren Rechtsverletzungen an dem abgemahnten Werk mehr zu begehen und im Wiederholungsfall eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen. Zu der Abgabe der Unterlassungserklärung wird im Regelfall geraten. Der Rechteinhaber hat zudem das Recht darauf, die Unterlassungserklärung einzufordern. Unter folgendem Link erfahren Sie mehr zu der Paulus Unterlassungserklärung: (In Bearbeitung - bald freigeschaltet).

In dem vorliegenden Blogbeitrag wird konkret auf die Paulus Rechtsanwälte Abmahnung eingegangen. Da die wenigsten Betroffenen wissen, was nach dem Erhalt solch einer Abmahnung zu tun ist, informieren wir ausgiebig über sämtliche Zusammenhänge mit der Paulus Abmahnung. Unter folgendem Link erreichen Sie unsere Videoarchiv, das zu der Abmahnung informiert: Videos. Wir konnten in der Vergangenheit bereits einer Vielzahl von Abgemahnten in ähnlichen Angelegenheiten helfen. Ziel nach dem Erhalt solch eines Schreibens ist es, eine optimal verfasste Unterlassungserklärung abzugeben sowie den geforderten Betrag hinsichtlich seiner Angemessenheit zu überprüfen.

Hier gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen. Vorerst muss die Abmahnung im Ganzen kritisch hinterfragt werden. Weiter muss geprüft werden, ob wirklich Schadensersatz geltend gemacht werden kann, oder ob dieser im individuellen Fall nicht zurückgewiesen werden könnte. Fairerweise schlüssen die Paulus Rechtsanwälte die Forderung exakt auf trennnen die Schadensersatzforderung von den Anwaltskosten. So transparent sind nicht alle abmahnenden Kanzleien.

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Bereits in der Überschrift ist das Werk genannt, um welches es in der Abmahnung geht. Weiter führt die Kanzlei Paulus an, wer der Rechteinhaber ist, der in der Angelegenheit vertreten wird. Es spielt hier in der Regel keine Rolle, ob der Rechteinhaber eine ausländische Firma ist oder nicht. Wie der Abmahnung zu entnehmen ist, hat die Mandantin der Paulus Rechtsanwälte die ausschließlichen Verwertungsrechte das abgemahnten Werkes in der Bundesrepublik Deutschland und kann hierzulande begangene Rechtsverletzungen abmahnen lassen. Das heisst nicht, dass die Rechteinhaberschaft ungeprüft anerkannt werden muss und von einem Anwalt immer kritisch hinterfragt werden sollte.

Um der unerlaubten Verbreitung des jeweiligen Werkes entgegenzuwirken hat die Mandantin der Paulus Rechtsanwälte das Unternehmen Baseprotect GmbH damit beauftragt, die gängigen Filesharingbörsen hinsichtlich des unerlaubten Downloadangebotes zu durchsuchen. Dieses Unternehmen habe folgende Daten aufgezeichnet:

Provider, IP-Nummer, Datum/Uhrzeit, Dateiname, Datei-Hashwert. Anhand dieser gesammelten Daten wurde beim zuständigen Landgericht eine einstweilige Anordnung nach § 101 UrhG auf Sicherung der Verbindungsdaten sowie Beauskunftung der Adressdaten des Anschlussinhabers gestellt.

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Weiter wird in der Paulus Rechtsanwälte Abmahnung auf das Urteil des Bundegesgerichtshofes vom 12.5.2010 hingewiesen, demnach der Anschlussinhaber für die Rechtsverletzung verantwortlich sei. Dieses wird in dem Zusammenhang genannt, falls der Anschlussinhaber die Einwendung anbringt, die Rechtsverletzung nicht begangen zu haben. In diesem fall habe der Anschlussinhaber, zur Aufklärung der Täterschaft beizutragen sowie darzulegen, welche Sicherungs- und Prüfmaßnahmen der Anschlussinhaber getroffen hat.

In der Paulus Rechtsanwälte Abmahnung heisst es weiter, dass der Anschlussinhaber auch für das Verhalten minderjähriger Kinder oder volljähriger Familienmitglieder verantwortlich sei.

Weiter führt die Kanzlei Paulus Rechtsanwälte in der Abmahnung aus, dass dieses Recht der Veröffentlichung, also das Angebot zum Abruf im Internet, eine öffentliche Zugänglichmachung darstelle, die nur dem Inhaber der Urheber- oder Verwertungsrechte zustehe.

Etwas abschreckend für den Empfänger solch einer Paulus Rechtsanwälte Abmahnung mag der Satz,"Weiterhin stellt diese Handlung eine Straftat dar, die gemäß § 106 UrhG mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe geahndet werden kann", wirken.

In dem Zusammenhang mit den dargestellten Umständen fordern die Paulus Rechtsanwälte den Empfänger der Abmahnung auf, das streitgegenständliche Werk unverzüglich vom PC/Rechner zu entfernen, sowie es zu unterlassen urheberrechtlich geschützte Werke der Mandantin im Internet zu verbreiten.

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 Abgemahnte Werke

  1. Abmahnung - Ilhama Bei mit bist du Scheen - Paulus Rechtsanwälte