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Beiträge nach Kanzleien

Abmahnung Nümann und Lang - So a schena Dag - für Andreas Donauer

"Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung und Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zur Zahlung von Kostenerstattung und Schadensersatz", so titeln tausende Abmahnungen der Kanzlei Nümann+Lang, welche seit Jahren die Rechtsverletzung von Liedern und Filmen und Filesharing Börsen abmahnt. Aktuell ist es das Lied - So a schena Dog- von Andreas Donauer (Donikkl), für dessen öffentliche Zugänglichmachung eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert werden. Der geforderte Pauschalbetrag, der in der Sache geltend gemacht wird, beläuft sich auf 450,00 Euro.

Das klingt auf den ersten Blick erschreckend, da die wenigsten wissen, wie man auf eine Abmahnung reagieren sollte. Die "Erste Hilfe" finden Sie hier: Link . Grundlegende Informationen  sind dem folgenden Blogeintrag zu entnehmen.

Mit der Abmahnung fordert der Abmahnende von dem Abgemahnten zukünftig ein rechtswidriges Handeln zu unterlassen. Bei einer Tauschbörsen Abmahnung fordert der Rechteinhaber durch seinen Anwalt, dass über einen Internetanschluss nicht weiter Rechtsverletzungen vorgenommen werden, indem Lieder oder Filme in Tauschbörsen verbreitet werden. Um dies sicherzustellen muss der Abgemahnte eine Unterlassungserklärung abgeben. Diese ist grundsätzlich recht frei formuliert, es gilt jedoch einige durch Gesetz und Rechtsprechung entwickelte Eckpunkte zu berücksichtigen. Die Unterlassungserklärung muss etwa im Fall eines zukünftigen Verstoßes strafbewehrt sein.

Die Unterlassungserklärung ist die Verpflichtung ein bestimmtes Verhalten in Zukunft nicht wieder vorzunehmen. Der Abgemahnte kann verpflichtet werden eine Unterlassungserklärung abzugeben, obwohl er die fragliche Datei schon lange von seinem Rechner gelöscht hat. Es droht nämlich eine Wiederholungsgefahr. Das heißt bis sich der Abgemahnte schriftlich verpflichtet es bei Vermeidung einer Vertragsstrafe zu unterlassen, die Datei nicht mehr zu verbreiten, kann der Gegner diesen Unterlassungsanspruch mit sehr hohen Kosten für den Abgemahnten gerichtlich durchsetzen. Darum wird oftmals geraten lieber eine abgeänderte (modifizierte) Unterlassungserklärung abzugeben. Der angeführten Gründe wegen, sollte die beigefügte Unterlassungserklärung nicht unterschrieben werden, da diese ein Schuldanerkenntnis darstellt und der geforderte Betrag akzeptiert wird.

Die gesetzten Fristen müssen eingehalten werden. Oft hat der Adressat einer Abmahnung nur wenige Tage Zeit angemessen zu reagieren. Sollte man nicht oder zu spät handeln, können Folgekosten, im Extremfall eine einstweilige Verfügung (Durchsetzung der Forderung ohne Anhörung des Abgemahnten) oder sogar ein Gerichtsverfahren in der Hauptsache folgen.

Ortstermine sind bei einer Vertretung nicht von Nöten. Sie können mir die Unterlagen auch per E-Mail oder Fax zusenden. Ich kann dann unmittelbar mit Ihrer Vertretung beginnen. Entscheidender als die räumliche Nähe ist die Erfahrung des eingeschalteten Anwalts.Um die Chancen und Risiken einer Verteidigung zu besprechen, biete ich eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung an. Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter: 040 411 88 15 70. Für weiterführende Informationen verweise ich auf meine Internetpräsenz www.dr-wachs.de.

Ihr Dr. Alexander Wachs