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Beiträge nach Kanzleien

Abmahnung Nümann und Lang - Haufe Finance Office Professional v.7.4 - für Haufe-Lexware GmbH & Co. KG

Die Kanzlei Nümann und Lang versendet momentan Abmahnungen wegen der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung in Filesharingbörsen. Aktuell geht es um das Computerprogramm - Haufe Finance Office Professional v.7.4 -, welches für den Rechteinhaber Haufe-Lexware GmbH & Co. KG abgemahnt wird.In der Abmahnung werden eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und 895,00 Euro Pauschalbetrag gefordert.

Dem Betroffenen wird vorgeworfen, das urheberrechtlich geschützte Programm in Filesharing Börsen öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Die Abmahnung ist oftmals das erste Schreiben vom Anwalt, dass der überraschte Anschlussinhaber je zu Gesicht bekommt. Daher ist die natürliche Reaktion: Zahlen und Unterschreiben. Ich rate dagegen zur Vorsicht. Informieren Sie sich. Die Wenigsten werden zum Beispiel wissen, dass der abgemahnte Anschlussinhaber nicht verpflichtet ist, die beigefügte Unterlassungserklärung in der vorgefertigten Form zu unterschreiben. Dem Abgemahnten steht es frei, eine modifizierte (veränderte) Unterlassungserklärung abzugeben. Auch die geforderte Summe ist, so hat die Praxis gezeigt, nicht immer angemessen. Darum sollte auch diese von einem Anwalt überprüft werden.

Doch bevor man an die eigentliche Verteidigung geht, muss geklärt werden, ob der Rechtsverstoß wirklich stattgefunden hat. Wer hat Zugang zu welchem Computer? Gibt es ein W-Lan? Wie sind die Computer im Netzwerk gesichert? All dieses Fragen müssen in einer Beurteilung berücksichtigt werden. Einige Grundregeln gibt es nach dem Erhalt einer Abmahnung zu beachten:

1) Die beigefügte Unterlassungserklärung nicht unterschreiben. Eine Unterschrift führt zu einem Schuldanerkenntnis. Das heisst, der Betrag ist zu zahlen und die in der Unterlassungserklärung enthaltenen Bedingungen werden akzeptiert. So auch die hohe Vertragsstrafe  bei einem erneuten Verstoß. Alternativ ist es jedem freigestellt, eine modifizierte Unterlassungserklärung anfertigen zu lassen. Diese kann auch vor Folgeabmahnungen schützen.

2) Schnell handeln. Die gesetzten Fristen müssen eingehalten werden. Oft hat der Adressat einer Abmahnung nur wenige Tage Zeit angemessen zu reagieren. Sollte man nicht oder zu spät handeln, können Folgekosten, im Extremfall eine einstweilige Verfügung ( Durchsetzung der Forderung ohne Anhörung des Abgemahnten) oder sogar ein Gerichtsverfahren in der Hauptsache folgen.

Vermeiden Sie diese Nachteile, indem Sie sich zeitnah um eine anwaltliche Beratung bemühen. Meine Kanzlei ist auf kurze Fristen ausgelegt und wir können notfalls noch am selben Werktag reagieren.

 

Um die Belastung und die Sorgen etwas zu mindern und nicht nur die Forderungsbeträge, biete ich eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung an, in der die Möglichkeiten einer Verteidigung besprochen werden können.

Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter : 040 411 88 15 70 Ich vertrete bundesweit.

Hinweise entnehmen Sie bitte folgendem Link : Sofort Hilfe bei Abmahnung.

Für weiterführende Informationen verweise ich auf meine Internetpräsenz www.dr-wachs.de.

 

Ihr Dr. Alexander Wachs