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Beiträge nach Kanzleien

Abmahnung Nümann + Lang Rechtsanwälte - Cascada Evacuate the dancefloor - Eshuijs Peifer Reuter I

Wie in der Vergangenheit bereits berichtet mahnt die Kanzlei Nümann + Lang Rechtsanwälte die vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Lied - Cascada Evacuate the dancefloor - ab. Auftraggeber und Rechteinhaber sind  Allan Eshuijs, Yann Peifer und Manuel Reuter. Dem Betroffenen wird vorgeworfen, das urheberrechtlich geschützte Lied - Cascada Evacuate the dancefloor - in Filesharingbörsen heruntergeladen und zeitglich Dritten zum Download bereitgestellt zu haben. Dieses wurde, so ist es der Abmahnung der Kanzlei Nümann und Lang zu entnehmen, durch eine Anti-Piracy Firma beweissicher festgestellt. Anhand der Hash-Werte der Datei (dem elektronischen Fingerabdruck einer Datei gleichzusetzen) sei festgestellt worden, dass es sich um das Lied - Cascada Evacuate the dancefloor - gehandelt habe.

Der Anschlussinhaber sei, so schreiben es die Nümann Lang Rechtsanwälte in der Abmahnung, für das eigene Verhalten verantwortlich, aber auch das von dem Abgemahnten geduldete Verhalten anderer Nutzer. Es heisst: "Bei Missbrauch des Anschlusses durch berechtigte Nutzer oder Dritte, die den Anschluss ohne Ihr Wissen benutzt haben könnten, haften Sie ebenfalls, wenn eine zumutbare Möglichkeit bestand, den Missbrauch zu unterbinden."

Nach der aktuellen Rechtsprechung kommt es nicht entscheidend darauf an, dass der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung auch selber begangen hat, das ist richtig. Der Anschlussinhaber kann auch in Anspruch genommen werden, wenn etwa seine Kinder eine Tauschbörse genutzt haben und der Anschlussinhaber seinen Überwachungspflichten über den Anschluss nicht nachgekommen ist. Dies wird auch als Störerhaftung bezeichnet. Der Anschlussinhaber ist in solchen Fällen aber nur zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und zur Zahlung der Anwaltskosten verpflichtet und nicht zur Zahlung des Schadensersatzes. In Details ist hier noch vieles umstritten, so dass dringend geraten wird, sich anwaltlich beraten zu lassen.

Ich biete Abgemahnten eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung. Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter 040 411 88 15 70.

Ihr Dr. Alexander Wachs