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Die Kanzlei Nümann Lang mahnt im Auftrag der Herren Christoph Buseck, Florian Jakob und Raph Schillebeeckx das Lied - I've come to life - ab und fordert in dieser Abmahnung, es zu unterlassen, das oben bezeichnete Musikrepertoire der Mandantschaft im Internet öffentlich zugänglich zu machen (wenn Sie selbst der Täter sind) und/oder machen zu lassen bzw. dies Dritten durch Unterlassen einer ausreichenden Sicherung des Internetanschlusses zu ermöglichen (wenn ein Dritter der Täter ist). Je nach Fallgestaltung sei der Betroffene außerdem zu Kostenerstattung und Schadensersatz verpflichtet.
Die Kanzlei Nümann + Lang schreibt in der Abmahnung: "Als Inhaber des Internetanschlusses, über den die Rechtsverletzung begangen wurde, sind Sie grundsätzlich für die Rechtsverletzung (mit)verantwortlich. Dabei haften Sie sowohl für Ihr eigenes Verhalten (als Täter, Mittäter oder Aufsichtspflichtiger), als auch für Rechtsverletzungen, die möglicherweise Dritte über Ihren Anschluss begangen haben, und deren Abwendung Ihnen z.B. durch geeignete Sicherungsmaßnahmen zumutbar war (sog. Störerhaftung)."
Nach der aktuellen Rechtsprechung kommt es nicht entscheidend darauf an, dass der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung auch selber begangen hat, soweit könnte man den Ausführung der Kanzlei Nümann Lang zustimmen. Der Anschlussinhaber kann auch in Anspruch genommen werden, wenn etwa seine Kinder eine Tauschbörse genutzt haben und der Anschlussinhaber seinen Überwachungspflichten über den Anschluss nicht nachgekommen ist. Dies wird auch als Störerhaftung bezeichnet. Der Anschlussinhaber ist in solchen Fällen aber nur zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und zur Zahlung der Anwaltskosten verpflichtet und nicht zur Zahlung des Schadensersatzes. In Details ist hier noch vieles umstritten, so dass dringend geraten wird, sich anwaltlich beraten zu lassen.
Ich biete Abgemahnten eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung an. Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter 040 411 88 15 70.
Ihr Dr. Alexander Wachs